Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)

KOMMUNALE ARCHIVE - Andor Lakatos: Überblick über die Archive der Katolischen Kirche

Kirche als Privatarchive von öffentlichem Interesse einstufte. Durch dieses Gesetz wurde zum ersten Mal die Fachaufsicht über die kirchlichen Archive angeordnet, dies wurde aber wegen der politischen Veränderungen nie vollzogen. Die Gesetzesverordnung 29 von 1950 schaffte die Archive der glaubwürdigen Orte der Kapitel und Konvente ab und ordnete an, dass ihr Material von den staatlichen Bezirksarchiven übernommen wird. (Die Übernahme der Archive der glaubwürdigen Orte ließ aber auf sich warten und wurde erst in den 1960-1970-er Jahren realisiert.) Die kirchlichen Archive wurden als Privatarchive von nationalem Interesse eingestuft. Nach der Auflösung der Mönchsorden wurden - mit wenigen Ausnahmen - auch die Archive der Mönchsorden eingestellt, der größte Teil ihres Archivgutes ist im Chaos der Verstaatlichung abhanden gekommen, nur ein kleiner Teil der Dokumente konnte von den Mönchen oder den regional zuständigen Archiven eingesammelt werden. Die Leiter der regionalen Archive wurden im Frühjahr 1951 von der Landeszentrale der Archive angewiesen, die kirchlichen Archive, die zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören, zu besuchen und über ihre Erfahrungen Bericht zu erstatten. Vom Herbst 1951 wurden die katholischen Archive aus Bestandsschutzgründen in gemeinsame Verwaltung genommen und später konnten sie dementsprechend mit zwei Schlüsseln geöffnet werden: Die Vertreter des Staates und die der Kirche erhielten nur gemeinsam Einlass in die Magazine. Dies dauerte bis 1957 Über die Archivalien wurden immerhin in fast allen Archiven nach einheitlichen deskriptiven Aspekten Grundbestandsverzeichnisse erstellt (in denen das Archivgut im Allgemeinen pro Themenreihe abgehandelt wurde), mit der Mikroverfilmung der Materialien von herausragendem Quellenwert wurde begonnen und am Ende der 1950-er Jahre wurden das bischöfliche Archiv von Székesfehérvár (Stuhlweißenburg), das erzbischöfliche Archiv von Eger (Erlau) und später das Archiv des Primas von Esztergom (Gran) in der Reihe unter dem Titel Archivsinventare dargestellt. Durch die Gesetzesverordnung 27 von 1969 wurden 23 Archive der katholischen Kirche (20 Archive von Bischöfen und Kapiteln bzw. 3 Archive der Mönchsorden) zu Facharchiven erklärt. Noch im Frühjahr wurde das Ungarische Katholische Zentrum für Sammlungen von dem Episkopat u. a. mit der Aufgabe gegründet, die Tätigkeit der Archive der katholischen Kirche zu koordinieren und zwischen den Archiven und den Organen der zuständigen Ministerien zu vermitteln. Im Frühjahr 1971 wurde die Geschäftsordnung der Archive auch für die kirchlichen Facharchive gültig, durch die die Tätigkeit der ungarischen Archive auf eine detaillierte und einheitliche Weise geregelt wurde. In den kirchlichen Archiven wurden immer mehrere Forschungen durchgeführt. In den 1950-70-er Jahren funktionierten die mit dem archivalischen Dienst beauftragten Geistlichen als Archivare, ab den 1980-er Jahre erschienen die ersten Zivilmitarbeiter. In der Methodischen Abteilung des Neuen Ungarischen Zentralarchivs wurden zwischen 1983-1989 viermal Fortbildungen für die kirchlichen Archivare organisiert. Im April 1981 entstand innerhalb des Vereins der Ungarischen

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