Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)

KOMMUNALE ARCHIVE - Andor Lakatos: Überblick über die Archive der Katolischen Kirche

Die kaiserliche Stiftungsurkunde des Bistums Székesfehérvár, 1777 Maria Theresa (Archive des Bistums und Domkapitels von Székesfehérvár (Stuhlweißenburg)) Allgemeinen in mit Buchstaben gekennzeichneten thematischen Gruppen geordnet, innerhalb dieser wurde pro Akte eine chro­nologische Nummerreihe gebil­det und dazu parallel die Liste der Akten (lat. elenchus) erstellt. Die Ordnungsarbeiten hatten manchmal einen persönlichen Hintergrund: Es war wahrschein­lich kein Zufall, dass als Károly Eszterházy, der Bischof von Eger (Erlau) war (als Bischof von Vác (Waitzen) ließ er 1761 sein Archiv ordnen), ab 1779 mit dem Ordnen des Archivs begann. Der Erzbischof József Batthyány ließ auf ähnliche Weise sein Archiv am Anfang der 1760-er Jahre in Kalocsa und nach seiner Versetzung zwischen 1779-1786 in Esztergom (Gran) ordnen. Im Laufe des 19. Jh. wurden die Ordnungsarbeiten fortgesetzt, die thematische Gruppierung der Akten war weiterhin typisch bzw. blieb mit einigen Ausnahmen auch nach der Einführung verschiedener Eintragungssysteme erhalten. Ab den 1870-er Jahren erschienen die ersten Angaben bezüglich der Benutzung der Archive der katholischen Kirchen zu Forschungszwecken. Das große Interesse der Forscher weist darauf hin, dass auch die Ungarische Historische Gesellschaft begann, mit den kirchHchen Archiven in Briefwechsel zu treten bzw. diesbezüglich Erhebungen durchzuführen (ihre Mitarbeiter berichteten bei den Veranstaltungen der Gesellschaft meist über positive Erfahrungen). Die ersten Publikationen über die kirchlichen Archive (zuerst im Fall des Kapitels von Gyulafehérvár (Karlsburg, heute in Rumänien) [1880, 1898] und des Archivs der Erzabtei Pannonhalma (Martinsberg) [1896]) wurden veröffentlicht, und die wichtigsten Materiahen der Archive (vor allem mittelalterliche Urkunden) wurden anfangs in Form von Quellenausgaben publiziert. Mit dem Gesetzesartikel XXXV von 1874 wurde die Institution des Notariats eingeführt, die der Tätigkeit der glaubwürdigen Orte ein Ende setzte. (Mit dem immer größeren Maß an Schulbildung und Verbreitung der Schriftlichkeit war diese Tätigkeit im Laufe des Jahrhunderts ohnehin zurückgegangen). Neue "staatliche" Dokumente wurden von den Kapiteln nicht mehr ausgestellt, die alten wurden jedoch weiterhin getrennt (als Landesarchiv

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