Levéltári Szemle, 34. (1984)
Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.
setzen. Herr Wildner: Dia Anlage 3 fasst einige wesentliche Punkte all gemeiner Natur zusammen, die im wesentlichen den Bestimmungen des deutschen Entwurfes gleich sind. Eine abweichende Bestimmung ist vorgesehen für den Fall, dass eine Aenderung der Zollverhaltnisse innerhalb eines oder beider der vertragschliessenden Teile eintritt Für diesen Fall soll vorgesehen werden, dass die Meistbegünstigung auch für die einzelnen Staaten weiter Andwendung findet. Wir haben es weiter für notwendig gefunden, falls die russische Seite damit einverstanden sein sollte, dass die Bestimmungen des Notenwechsels vom 15. Februar 1906, betreffend die Behandlung von Geflügel und tierischen Rohstoffen, auch wahrend der Dauer des Provisoriums Anwendung finden. In der Unteranlage sind jene Bestimmungen des österreichisch-ungarisch-russischen Handelsvertrags vom 15. Februar 1906. zusammengefasst, die wahrend der Dauer des Provisoriums Anwendung finden sollen. Desgleichen sind in dieser Unteranlage jene Aenderungen und Ergänzungen vermerkt, welche die Bestimmungen des Handelsvertrages infolge der geänderten Verhaltnisse erfahren mussten. Exzellenz v. Mérey: Ich habe ferner die Ehre zu erklaren, dass die österreichisch-ungarische Delegation auch für den durch den Artikel XIII des Entwurfes des Friedensvertrages vorgesehenen Einzelvertrag Oesterreich-Ungarns mit Russland über die rechtspolitischen Fragen Vorschlage ausgearbeitet hat. Diese Vorschlage sind mit Ausnahme einiger Einzelheiten bereits fertiggestellt, und ich werde die Ehre haben, dieselben in der heutigen Nachmittagssitzung der russischen Delegation zu überreichen. Ich behalte mir vor, anlasslich der Uebergabe dieser Vorschlage ihren Inhalt kurz zu skizzieren. Für den Moment beschranke ich mich daraug zu bemerken, dass 233