Levéltári Szemle, 34. (1984)
Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.
Herr Sokolnikow: Wir nehmen dies zur Kenntniss. Gesandter von Rosenberg: Der Absatz 2 des Punktes 2 der Bedingungen ist in den Artikel 4 unseres Entwurfes vewiesen. In diesem Punkt IV muss auch aufgenommen werden der Punkt 5 Satz 1 der Bedingungen, wo es sich um die ostanatolischen Provinzen handelt. Der Artikel IV würde lauten: "Deutschland ist bereit, sobald der allgemeine Friede geschlossen und die russische Demobilmachung vollkommen durchgeführt ist, das Gebiet östlich der in Artikel III Abs. 1 bezeichneten Linie zu räumen, soweit nicht Artikel VI anders bestimmt. Russland wird alles in seinen Kräften stehende tun, um die alsbaldige Räumung der ostanatolischen Provinzen und ihre ordnungsmassige Rückgabe an die Türkei sicher zu stellen." Dies ist der letzte Absatz, "der ostanatolischen Provinzen" ist die wörtliche Wiedergabe des Punktes 5 der Bedingungen. Die Herren werden gesehen haben, dass wir im Punkt V der Bedingungen nicht von den im gegenwärtigen Kriege besetzten Provinzen, sondern von den ostanatolischen Provinzen gesprochen haben. Der Grund dafür ist der, dass wir auch für die Provinzen Erdehan, Kars und Batum etwas tun wollenten, die 1878 von der Türkei an die zaristische Regierung abgetreten werden mussten. Denn gerade damals, als der Wortlaut unserer Bedingungen' festegestellt wurde, ertönten sowohl nach Konstantinopel wie nach Berlin flehende Hilferufe der mohammedanischen Bevölkerung dieser drei Bezirke; sie baten um Hilfe gegen die Gewalttaten und Grausamkeiten, denen sie sich von Truppenkörpern ausgesetzt sahen, die russisch waren oder sich als russische ausgaben; und si richteten die dringende Bitte an die Deutsche Regierung und an die Türkische Regierung dass ihnen die Wiedereinigung mit der Türkei gestattet werden möchte. 222