Levéltári Szemle, 21. (1971)
Levéltári Szemle, 21. (1971) 1–3. szám - ADATTÁR - Sárközi Zoltán: Gyufagyári munkások szakmai megbetegedése a korai kapitalizmus korszakában: iratok / 155–159. o.
Ma -yar Orszjfcos Levéltár, P 266. Visszaállított Erdélyi Főkormányszék, általános iratok 5094/1867. 2. 1867. április 3. - Brassó. A város tanácsának felterjesztése az Erdélyi Főkormányszékhez. "In pflichtschuldigster Befolgung des hohen Erlasses vom 5 März 1. J. Z. 5894/1867 hat der gefertigte Magistrat die Éhre, Einem hohen K.Landes Gubernium unter RUckschluss des Communicats das bei Untersuchung der hierortigen Josef Zell* sehen Zündholzchen Fabrik aufgenommene Oommissions Protokoll nebst Situationsplan der Fabrik zur hochgeneigten Einsichtsnahme mit dem gehorsamsten Berichts zu unterbreiten: dass im Grunde der bestehenden Vorschriften und im Sinne der zur Begegnung der vorgefundenen Mängel von der berührten Commission gutachtlich Beantragten Vorkehrungen dem gedachten Pabrikseigenthlimer zur Pflicht gemacht worden ist, a./ zur zweckmässigen Ventilation in den vorderen Zimmer des ersten Stockes annoch unTer jedem Gassenfenster ein Zugloch und in den 4 Eiken des Plafonds je ein Abzugsrohr anzubringen; b./ die zwischen dem Gang, in welchem die Trockenkammern stehen, und dem nach vorwärts anstossenden Arbeitszimmer befindliche Verbindungsthür zur Vermeichung des Einströmens der Phosphordämpfe aus den bezeichneten Trockenkammern abzusperren und die Verbindung dieser fraglichen Räume etwa durch Anbringung eines Zwischenganges /iGallerie:/ gegen den Hof herzustellen; c./ die Manipulation des Eintauchens der geschwefelten Zündholzchen in die Zündmasse-in der Schwefelküche vorzunehmen; d./ für sämtliche Arbeiter gleichförmige Ueberzichkleiders /:Blousen:/ beizustellen, welche von den Arbeitern beim Erscheinen in der Fabrik anzuziehen und nur bei Entfernung zum Speisegenuss und bei beendter Arbeit abzutragen sind; e./ bei dem Umstände, als bei der unausgesetzten Arbeitsdauer von 6 Stunden Vor, u. 6 Stunden Wachmittags Trotz des strengsten Verbothes und trotz der sorgfältigsten Ueberwachung nicht verhütet werden kann, dass die Arbeiter ausser dem mitgebrachten Mittagmahl verstrickterweise in den Kleidern Brod oder sonstige Nahrungsmittel in die Arbeitszimmer mitbringen und in unbewachten Augenblicken verzehren -sowohl Vor, als auch Nachmittag eine halbe Stunde nach Ablegung der vorberührten Blousen, und Entfernung aus den Arbeitsträumern zur Stillung des Hungers frei zu geben; f./ die Wände aller Arbeitszimmer wenigstens zweimal im Jahr weissigen zu lassen: Schlisslich nimmt sich der gehorsamst gefertigte Magistrat die Freiheit, im Anbuge die zur ferneren Beobachtung in de fraglichen Zündholzchen Fabrik festgestellten Vorsichtsmassregeln zur hochgeneigten Prüfung und Bestätigung mit dem ehrfurchtvollsten Berichte Einem hohen K. Gubernium zu unterbreiten: dass dieselben bis auf weitere höhere Weisung dem Fabriks Inhaber Joseph Zell zur genauesten Befolgung vorgeschrieben worden sind." 157