Levéltári Szemle, 15. (1965)
Levéltári Szemle, 15. (1965) 4. szám - Idegennyelvű tartalmi kivonatok / 157–170. o.
-~1M Seite E. Ladányi: Ordnen der Akte der kgl,ung.Finanzdirektion Budapest-Land und des der kgl.ung.Finanzdirektion Budapest-Land beigestellten Rechnungsamtes 21 Die Abhandlung behandelt die Phasen der Ordnungsarbeitv /die Verteilung des Schriftenmaterials in Fonds 'fand Bestände/, das archivarische System der Bestände und die Archivbehelfe. Sie berichtet auch kurz über die Geschichte der Finanzdirektion. Zum Abschluss finden wir das Gliederungsschema der Finanzdirektion und des Rechnungsamtes angeführt, wodurch diese Abhandlung auch bei dem Ordnen ähnlicher Archivalien in anderen Archiven Hilfe bietet. GESCHICHTLICHE DATSN^MMLUNG M. Komjáthy: Organisierung und Funktion der Stellung des "gemeinsamen" k.k. Aussenministers 37 In der letzten Nummer unserer Rundschau untersuchte der Verfasser die Organisierung des gemeinsamen /Reichs-/ Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Die gegenwärtige Abhandlung, eine organische Fortsetzung der vorangehenden, analysiert den Wirkungskreis des Chefs des gemeinsamen Ministerrates, des gemeinsamen Aussenministers, und erforscht seine historischen Wurzeln. Die Stellung des Hauptes der gemeinsamen /Reichs-/ Regierung, des gemeinsamen Aussenministers, war eine eigentümliche Verschmelzung des zur Zeit des Feudalismus von Kaunitz und Metternich ausgebildeten Staatskanzleramtes und der Funktionen des in den Stürmen des Jahres 1848 entstandenen Präsidenten des kaiserlich österreichischen Ministerrats. Sein Vorrang vor den übrigen gemeinsamen Ministern war schon durch die Tatsache gegeben, dass der gemeinsame Aussenminister, ebenfalls als jahrhundertaltes Erbe, zugleich das Amt des Ministers des kaiserlichen Hauses bekleidete. Die Abhandlung wendet sich besonders gründlich der Frage zu, wie der Aussenminister seine Macht an den drei Schicksalswenden der Monarchie, der Okkupation /18?8/, der Annexion /1908/ und der Kriegserklärung /191 / +/ ausübte, bzw. wie er sich über den in lauter Negativen definierten Wirkungskreis des gemeinsamen Kabinetts empor-