Levéltári Közlemények, 77. (2006)

Levéltári Közlemények, 77. (2006) 2. - KÖZLEMÉNYEK - Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen” Széchényi Ferenc „ismert” munkálata a Habsburg birodalom hungarizálásáról / 13–53. o.

Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen" Széchényi Ferenc „ismert" munkálata als dann nur den hundertsten Mann seiner Bevölkerung, und folglich ohne Nachtheil derselben beziehen würde, wozu Hungarn etc 101 000 Oestereich, Steyermark, Kränthen <Krain> 103 25 000 Böhmen, Mähren, und Schlesien 48 000 Gallicien, und Bukovina 26 000 und diese insgesammt 200 000 Mann liefern würden. Damit aber dem Staate selbst an der Erhaltung dieses Wehrstandes in Friedens-Zeiten einige Ersparnisse zufließen, so wäre, nach der Art der Römischen Legionen, ein Theil der Mannschaft ausser der zur Waffen-Uibung jährlich zu bestimmenden Zeit, zur innere Polizey, zur Deckung der Post, und Commercial Strassen, und zur Recognoscirung der gefährlichen Wälder, und Gebürge; der andere Theil aber zur Erbauung der Festungen, Errichtung neuer Strassen, und Schifbarmachung der Flüsse etc. jeder Provinz nach der Proportion ihres Beytrags an der Mannschaft abzugeben. — Auch der Standpunkt der Streite-Kräfte 104 des Staats müßte der Mannigfaltigen, und grossen Auslagen wegen, die seine immerwährende Wanderung für den Staat, und den Landmann bisher nach sich gezogen haben; bestimmt werden, und nachdem eine jede Provinz den Mann aus ihren Mitteln stellt, und aus ihrem Vermögen erhält, so scheint es auch billig zu seyn, daß der Ungar in Ungarn, der Böhme in Böhmen, und der Oesterreicher in Oesterreich etc. verbliebe, 105 dort in Casernen, oder quasi Casernen bewohnt werde, und diese in jenen Gegenden errichtet würden, wo es die Sicherheit, die leichtere Erhaltung, oder die Vor­sicht auf den Fall einer feindlichen Invasion an der Hand zu seyn, erheischen dürfte. — Endlich hätte eine jede Provinz von dem Antheil, den Sie zur Ergänzung der 30. Millio­nen jährlich beyträgt, für ihre Mannschaft, die Kleidung, Munition, und alle Requisiten oder selbst zu erzeugen, oder es von andern Provinzen sich anzuschaffen, damit weder dem einzelnen Mann, noch dem Wehrstande im Allgemeinen (der auf jeden unerwarte­ten Fall immer bereit, und volkommen ausgerüstet dastehen soll) je in etwas mangeln könne. — Es versteht sich, daß dieser Wehrstand nebst dieser Einrichtung, die Ihm der Reichs-Landtag geben dürfte, dennoch und einzig von den Befehlen des Souverains abzuhängen, und diese von dem Höfkriegs-Rathe (wobey Räthe von allen Provinzen angestellen 106 wären) an ihn zu gelangen hätten. Nach so einer Einrichtung (nach welcher jede Provinz für ihr eigenes Contingent, welches Sie von dem Wehrstande betreffen würde, so wohl in Friedens, als Kriegs Zeiten sorgen, und die Requisiten, und Bedürfnisse desselben selbst für einen etwa ausbrechen­den Krieg vorhinein schon in Bereitschaft halten würde) wird dem Staate in Betracht seiner Bevölkerung nicht mehr schwer seyn seine Streitkraft im Fall eines Krieges bis auf 300 000 Mann, ja auch 400 000 Mann zu bringen. Denn da während dem Frieden zur Ergänzung der 200 000 Soldaten auf 100 Mann nur 1 Soldat gerechnet wird, und diesen 20 Familien (eine Familie zu 5 Personen ge­nommen) leicht ernähren und versorgen können: so kann in Kriegs Zeiten zur Aufstel­lung von 300 000 (und wenn es die Noth erheischt auch 400 000 Soldaten) Ein und ein 103 Második fogalmazványban: Kärnthen, Krain. 104 Második fogalmazványban: Streit-Kräfte. 105 Második fogalmazványban: verbleibe. 106 Második fogalmazványban: anzustellen. 4^

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