Levéltári Közlemények, 70. (1999)
Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.
96 Tanulmányok—Abhandlungen Partheyen, die ihr Anliegen mündlich vorbringen wollen«, verhandeln und »die Amtsrevisionen in den Stuhlbezirken« vornehmen. Derselbe müsse »andererseits auch ein theoretisch und praktisch durchgebildeter Beamte sein, der die Normen und den Gescháftsgang« der neuen Verwaltung kenne, »aber auch mit den Institutionen und den Eigenthümlichkeiten der ungarischen Bevölkerung vertraut ist«. Bach hatte von Albrecht erfahren, daB »die Reihe der rangalteren Statthalterei Rathe in Ungarn [...] Niemanden aufzuweisen« vermag, »der die erwahnten beiderlei Eigenschaften, welche blos vereinzelt vorkámen, in dem erwünschten MaBe in sich vereinigen würde. Zudem erfordere der Gescháftsposten bei der Statthalterei Abtheilung in Ofen ausnehmend gefállige auBere Umgangsformen und ein kluges, anstandiges, würdevolles Benehmen«. Die Person, die allén diesen MaBstaben gerecht zu werden versprach, fand Albrecht schlieBlich wáhrend einer Reise in Siebenbürgen. Es war der Klausenburger Statthaltereirat und Kreisvorsteher Adolph Ritter von Kriegsau, der die »genaue Kenntnis des geregelten Gescháftsganges in den deutschen Provinzen« mit seinen »Erfahrungen über die Eigenthümlichkeiten des ungarischen Volkscharakters und den Geist ihrer früheren politischen und administrativen Einrichtungen verbindet, der ungarischen Sprache kundig ist, durch sein gewinnendes taktvolles und umsichtiges Benehmen die Achtung des Klausenburger Adels sich erworben habé und durch jugendliche Thátigkeit und Arbeitskraft vorzüglich befahigt sey, als Hofrath bei der Statthalterey Abtheilung in Ofen unter den gegebenen Amts- und DienstesverháltniBen ersprieBlich zu wirken«. 124 Die eben zitierten Quellén kehren mehrere Leitideen der neobsolutistischen Personalpolitik hervor, derén Allgemeingültigkeit mit weiteren Grundlagenforschungen nachzuweisen ist. Hier sei nur soviel festgehalten, daB Führungsposten in der ungarlándischen Verwaltung einen Dienst am Staatsinteresse bedeuteten, für den wiederholt Auswartige ausgesucht wurden, soweit sie sich dazu auch über die politischen Erwartungen hinaus zu eignen schienen. Bestimmte Aktenbestande lassen allerdings annehmen, daB die abwagende Art der Stellenvergabe an Bach-Husaren nicht erst im Definitívum und auf höheren Amtsebenen vorgekommen sein dürfte. Das Motiv, auf den auBerungarischen Beamtenstand zurückzugreifen, ist früher schon und in einem eher praktischen als ideologischen Sinne feststellbar: Die Regierung befürchtete in den allerersten Stunden nach der Niederschlagung des ungarischen Freiheitskampfes, daB ihr bei der anschlieBenden administrativen Gleichschaltung des Landes nicht die nötige Anzahl von Helfern zur Verfügung stünde. Deswegen erwog sie im Frühherbst 1849, die Reorganisierung Ungarns mit Beamten aus anderen Reichsgebieten anzufangen, und zwar ausdrücklich auch in den un terén Dienstkategorien. Allerdings rang sie sich dazu — laut den bisher eingesehenen Stücken dieser Quellengruppe — nicht in gröBerem MaBe durch, obgleich nach ihren durch cisleithanische Kreisamter veröffentlichten Aufrufen zur Anmeldung für Beamtenstellen im Königreich Ungarn 124 ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 245, 1856:2823. Bach an Kaiser, Wien, [Tag unkenntlich durch Brandschaden der Akté], Marz 1856. Kaiserliche Genehmigung ebenda, Wien, 28. Márz 1856. Unter den Beilagen ad 1856: 2823. Albrecht an Bach, [Ort und Tag unkenntlich durch Brandschaden der Akté, wohl Ofen], Február 1856. Zur Bevölkerungsstruktur im Pest-Ofener Verwaltungsgehiet vgl, die in Anm. 155 angegebenen zeitgenössischen Statistiken.