Levéltári Közlemények, 70. (1999)
Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.
92 Tanulmányok—Abhandlungen politischen und Justizbehörden eine statistisch-analytische Bewertung der gemischten Stuhlrichterámter Ungarns, die Daten nach zahlenmáBiger Starke und individuellen Fahigkeiten des Personals, politischem und gerichtlichem Geschaftsverkehr, Zustand der Amtslokalitaten und Arrestraume sowie der Anbindung der Gemeindevorstande, Advokaten und Bezirksnotare zusammentrug. Sie stellte für den Sprengel des Oberlandesgerichts PreBburg háufige, bisweilen jahrelange Rückstande fest, darunter solche, die wegen stándiger Personalwechsel nicht abzuarbeiten waren. AuBerdem hatten, so ein weiteres Ergebnis der modellhaften Untersuchung, der niedrige Ausbildungsstand und die unvollkommene Deutschsprachigkeit der Beamten bis dahin die Vermittlung und Anwendung der Gesetze des Kaiserstaates sowie das allgemeine Amtsgebaren ebenso beeintráchtigt wie der aufgeblahte Gescháftsverkehr, die ungünstigen ráumlichen Bedingungen, die Unvollzahligkeit der Angestellten sowie die unzureichenden Abhilfen durch die Gemeindevorstande. Bemerkenswerterweise schnitt der politische Bereich nach Umfang und Qualitat seiner Leistung besser ab als der juristische — ein Befund, der die Richtigkeit ihrer Zusammenführung im Rahmen der Stuhlrichterámter in Frage stellte. 110 Weitere Quellén studien werden darüber AufschluB gebén müssen, inwieweit der Staat mit dem Verzicht auf die eigenstándige Rechtspflege in der untersten Verwaltungseinheit die Chancen selbst verringerte, die ungarische Gesellschaft mit einer seiner ursprünglichen und wichtigsten Verwaltungsreformen anzufreunden. Doch standén ihm überhaupt geeignete Arbeitskráfte sowie nicht zuletzt Finanzierungsquellen in ausreichender Menge zur Verfügung, um eine Gewaltenteilung auf allén Ebenen aufrechtzuerhalten? Jedenfalls hatte sich nach der Wiedervereinigung der juristischen und politischen Administration in den gemischten Stuhlrichteramtern selbst das taugliche Personal nicht recht entfalten können. Es mag zutreffen, daB die »Fachausbildung« von vielen Beamten den zeitgenössisch »strengen Anforderungen« entsprach. 111 Die neoabsolutistische »Rechtsstaatlichkeit« hatte sich aber offenbar Ansprüchen verschrieben, zu derén Vermittlung eben noch mehr verstandige Köpfe und gewandte Hande notwendig gewesen waren. 3. Die Nationalitátenstruktur der Beamtenschaft Dieses Projekt muB sich von seiner Anlage her mit einer Meinung auseinandersetzen, die zu den altesten und hartnackigsten der ungarnbezogenen NeoabsolutismusForschung überhaupt gehört. Ihr nach sei die Verwaltung Ungarns in den 1850er Jahren durch fremdlandische, zumeist deutsch- oder slawischsprachige Beamten besetzt worden. 112 Unzweifelhaft ist, daB derén Zahl ab 1853 zuzunehmen begann, nachdem 110 MOL BL, O 142, Kt. 8, Fasz. III, Anhang Nr. 433-498 (restaurierte Brandakten). Vgl. ia diesem Sinne das Protokoll einer Nachberatung zur Untersuchung: ebenda, Anhang Nr. 373-742. 111 TÓTH, T., 35. 112 Als einer der ersten in der Fachliteratur MlSKOLCZY, GYULA: A Bach-rendszer cseh Beamter-e. Emlékkönyv Károlyi Árpád születése nyolcvanadik fordulójának ünnepére. 1933. október 7. Budapest, 1933, 388-401. Zur Forschungsgeschichte: LENGYEL, Zs., 223-258,265-271.