Levéltári Közlemények, 69. (1998)

Levéltári Közlemények, 69. (1998) 1–2. - FORRÁSKÖZLÉSEK - Hermann Róbert: Görgei és Dembiński : egy ellentét dokumentumai / 33–83. o.

54 Forrásközlések 36. Hely és dátum nélkül [Kassa, 1849. február 15. körül] A feldunai hadtest tisztikarának memorandumtervezete az OHB-hoz a) Durch den Ministerial Erlaß vom 12. Febr. laufendes] J[ahres], welcher den polnischen G[eneral]l[ieutenant] zum Oberkommandanten und den G[eneral]m[ajor] Görgei zum Di visionär macht, wurde das Armeekorps und dessen Kommandant in ihrer wohlverdienten Selbständigkeit gekränkt. Nachdem diese Kränkung auf jedes einzelne Individuen des Armeekorps zurückfällt, und Jeder in Betracht seiner militärischen Leistung vergleichsweise mit den Verdiensten anderer Armeekorps, eine solche Erniedrigung als vollkommen ungerecht erklären muß; andererseits auch die klare Überzeugung gewinnt, daß ein fremdländischer Oberkommandant unmöglich jene Sympathie für die heilige Sache des Vaterlandes setzen kann, als er zur Errichtung und Verfolgung des vaterländischen Sieges bedarf. So sind die Herren Staabsofficiere der in Kaschau bequartirten Truppen in einer heute abgehaltener Versammlung darin übereingekommen, 1 Stabs und 1 Offizier mit der Vollmacht ausgerüstet nach Debreczin an den Präsidenten Kossuth abzuschicken. b) Die Unterordnung des früheren Armeekorps an der Obern Donau unter die Befehlen des General lieutenant Dembinski, ist vom politischen Standpunkt aus betrachtet eine Ungerechtigkeit, welche von keinem in diesem Armeekorps dienenden Staabs- und Oberoffizier gleichgültig hinge­nommen werden kann, weil jeder von ihnen den, seinem Vaterlande geschworenen Eid voll­kommen treu geblieben ist, die Subordinirung jedoch unter das Kommando eines Ausländers, beweist, daß die Regierung in den Kommandanten eines Armeekorps, das zu Auftrag des Krieges das ersten Armeekorps Ungarns hieß, kein Vetrauen hinfüro setze. Ein solcher Vorgang, muß notwendigerweise eine Schuld voraussetzen. Nachdem aber weder in politischer noch strategischer Hinsicht dem Kommandanten des Armeekorps irgendeine Tat bewiesen werden kann, welche ihn das Vertrauens der Regierung verlustig zu machen fähig gewesen, — und es überhaupt weder die unter seinem Kommando stehenden Stabs- und Oberofficiere jemals zugegeben hätten, daß eine solche Tat begangen werden könne: so sieht sich das Oficierskorps des Armeekorps an der obern Donau bemüßigt, die Subordinirung des General Görgei unter die Befehle des Generallieutenant Dembinski als eine ihm zugefügte Kränkung anzusehen, und dagegen feierlichst zu protestiren. Zur weiteren Bekräftigung dieser Protestation werden die, aus dieser Subordinirung entsprin­genden Nachteile für die Befreiung des Landes angeführt, aus denen hervorgehen wird, daß der Sitz der Regierung zwar an der unteren und mittleren Linie zwar geschützt, an der obern aber vollkommen preisgegeben wird, daß durch eine Preisgebung der obern Theiß-Linie, an eine kon­centrirte Operation gegen Pesth niemals zu denken ist. Fogalmazványok. Az első Bayer József, a második Rochlitz Kálmán kézírása. MOL Görgey-It. b/44, fasc. Magyar fordításban közli azokat: GÖRGEY ISTVÁN I. 229. és 229-230. L. a 41. jegyzetet

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