Levéltári Közlemények, 66. (1995)

Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Heindl, Waltraud: Die Einführung des ABGB in Ungarn : eine ideologische Auseinandersetzung in Österreich / 137–145. o.

140 Waltraud Heindl Finanz- und Handelsminister fungierte der Physiker und Präsident der Akademie der Wis­senschaften Freiherr v. Baumgartner, ein von der aufklärerischen Gedankenwelt beein­flußter Wissenschaftler und hoher Bürokrat. Justizminister Karl Krauß ist als Inbegriff dessen, was wir als , josephinischen" Beamten bezeichnen, anzusehen. 16 Der böhmische Hocharistokrat Leo Graf Thun-Hohenstein war Kultus- und Unterrichtsminister 17 und galt als der Proponent des katholisch-konservativen Lagers. Es erscheint nicht zufallig, daß die Diskussion um den , ,Geist" des ABGB gerade von ihm aufgenommen wurde. Für einen kaiserlichen Minister der neoabsolutistischen Zeit, in der Kabinetts- und Zensurpolitik die politische Landschaft prägten und es keine freie Meinungsäußerung gab, wählte er einen ungewöhnlichen Weg, nämlich die Öffentlichkeit. Am 11. Mai 1852 fand an der juridischen Fakultät der Universität Wien eine Promo­tion sub auspiciis Imperatoris statt, bei der Unterrichtsminister Thun im Auftrag des Kaisers eine Rede hielt. Diese sollte sich in der Folge zum Skandal entwickeln. In der An­sprache ging Thun vor dem versammelten Lehrkörper der Universität auf die Aufgabe der Rechtsvereinheitlichung durch die österreichische Regierung und die Bedeutung der öster­reichischen Juristen ein und wählte unmißerständliche Formulierungen: 18 ,,Dem Einflüsse unserer Gesetze öffnen sich weite Länder, deren Zustände von den unserigen großenteils sehr verschieden sind. Ungarn, wo sich die Rechtsbegriffe nicht auf Grundlage des römischen Rechtes entwickelt haben, Siebenbürgen, wo die verschiedenartigsten Rechts système nebeneinander Geltung haben, die südslawischen Länder, wo noch Generationen in patriarchalischer Gemeinschaft die Autorität eines Familienhauptes anerkennen. Der Lehrer des bürgerlichen Rechts in Östereich wird künftig auch für alle diese Länder Richter, Advokaten und Rechtslehrer zu bilden ha­ben. In der Tat eine Anregung, tiefer einzudringen in das Wesen der Rechtsinstitute und der Rechtsbegriffe, wie sie bisher nicht dagewesen is. Und während so die Auf­gabe des österreichischen Juristen in hohem Grade an Wichtigkeit und Interesse ge­winnt, ist zugleich seine Stellung auf der Lehrkanzel und als Schriftsteller eine un­gleich freiere und lohnendere geworden. Seiner Vorsehung und seiner Wirksamkeit sind nicht mehr enge Grenzen vorgezeichnet, sondern er ist berufen, die Wissenschaft zu pflegen, die ewig unerschöpfliche und unvollendete. Die Liebe zu ihr erfülle Ihre Seele und gebe Ihnen Mut und Ausdauer zu unermüdlicher Fortsetzung Ihrer Studien und Ihrer Leistungen auf der Bahn, die Sie ehrenvoll betreten haben. ' ' Dann folgte der als skandalös angesehene Angriff des Ministers auf das ABGB: , ,Das ABGB, dieses mit Recht berühmteste Rechtskompendium der neueren Zeit, ist gleichwohl wie jedes menschliche Werk nicht frei von Mängeln. Es ist hervorge­wachsen aus dem Boden einer philosophischen Schule, die damals fast allgemein herrschte, über die aber seitdem die Wissenschaft hinweggeschritten ist; aus einer Schule, die das bürgerliche Recht nicht sowohl als die auf höhere sittliche Gesetze 16 MIKOLETZKY Lorenz, Karl Freiherr v. Krauß (1789—1881). Die Stellung eines österreichischen Staatsmannes zur Innenpolitik seiner Zeit. In: Österreich in Geschichte und Literatur 14/2 (1970) 57—71. 17 Zu Thun THIENEN-ADLERFLYCHT Christoph, Graf Leo Thun im Vormärz. Grundlagen des böhmischen Konservativismus im Kaisertum Österreich (= Veröffentlichungen der Östereichischen Ost- und Südosteuropa-Institutes 6, Graz—Wien—Köln 1967) passim. 18 Gedruckt in OMR. HI/1, Nr. 10a; auch bei LENTZE Hans, Die Universditätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch­historische Klasse 239/2, Wien 1962) 304 ff.

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