Levéltári Közlemények, 60. (1989)

Levéltári Közlemények, 60. (1989) 2. - Ember Győző: Levéltári intézmények / 181–198. o.

198 Ember Győző DIE ARCHIVINSTITUTIONEN Győző Ember Die Archivinstitutionen sind berufen einerseits das Archivgut des Archiveigentü­mers zu sichern, andererseits das Archivgut zum Zwecke des Archiveigentümers systema­tisch nutzbarzumachen. Mit der Erfüllung der beiden Grundfunktionen werden vom den Arehivinstitutionen paralell wissenschaftliche Probleme gelöst und Verwaltungsarbeiten verrichtet. Nach dem Verfasser sind die Archive solche wissenschaftliche Anstelten, die im Verwaltungsbereich bestimmte Aufgaben haben. Die Archivinstitutionen können we­der in die wissenschaftlichen Disziplinen noch in die einzelnen Verwaltungszweige ein­gestuft werden, sondern sind als selbständige Komponente der allgemeinen Wissenschaft und Bestandteile der Gesammtheit des Verwaltungsapparates zu verstehen. In den verschiedenen historischen Epochen und in den einzelnen Ländern bestimm­ten die Arehiveigentümen verschiedene Archivgutarten für die archivische Aufbewahrung und das verwahrte Archivgut diente für die Sicherung divergenter Ziele der Archiveigen­tümer. So entstanden verschiedene Typen von Archivinstitutionen. Für eine Archivtypo­logie werden von dem Verfasser die folgenden Grundlagen verwendet: Archiveigentümer, Archivprofil, Zuständigkeitsbereich, organisatorische Gliederung. — Mit Anwendung dieser Klassifikationsgrundsätze beschreibt der Verfasser die wesentlichen Merkmale der einzelnen typischen Archivinstitutionen.

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