Levéltári Közlemények, 59. (1988)
Levéltári Közlemények, 59. (1988) 2. - Trócsányi Zsolt: Erdélyi konferenciák, erdélyi miniszterek : Erdély kormányzatának legfelsőbb irányítása, 1752–1761 / 217–290. o.
290 Trócaányi Zsolt bezüglich der siebenbürgerischen" Angelegenheiten, in welchen Fragen und wie sie entschieden. Unter den Aufgaben war es — außer der Steuerreform — ohne Zweifel die wichtigste, die Politik in den Fragen der Religionsunion der orthodoxen Rumänen zu bestimmen. Dieses Problem war in das System der internationalen Beziehungen eigebettet, einerseits dadurch, daß das zaristische Rußland (die größte Stütze der Orthodoxie in Europa) zu dieser Zeit Österreichs wichtiger Verbündeter gegenüber Preußen war, andererseits aber auch dadurch, daß der Heilige Stuhl (der den wegen Beschuldigungen nach Rom entflohenen griechischkatolischen Bischof, Innochentie Micu-Klein aufnahm) die Änderungen in der Lage der siebenbürgischen Orthodoxen, die zur Abschwächung der Position des Katolizismus führen, mit scheelen Augen gesehen hätte. Der Verfasser erörtert detailliert, von wem, wann und welcher Antrag in dieser Frage gestellt wurde, wie war die Reaktion der anderer darauf (60 % seiner Studie macht die Analyse dieser Frage aus) . Der Erzbischof von Karlóca, Nenadovics bat immer wieder darum, daß seine Jurisdiction von der Regierung auf Siebenbürgen ausgedehnt wird, außerdem schickte er auch seine Beauftragten nach Siebenbürgen (bzw. nach dem zum Siebenbürgen gehörenden Partium), wo sie auch während einer kurzen Zeit unter den in ihrem unierten Glaubensbekenntnis nicht befestigten Rumänen große Unruhen hervorrufen konnten. In solchen Fällen bekam der Erzbischof immer Vorwürfe, trotzdem setzte er — nach einer kurzen Unterbrechung — seine Aktionen fort. Auch die zaristische Regierung strebte mit einer sich immer erneuernden Energie danach, die Positionen der orthodoxen Kirche in Siebenbürgen zum Teil durch ihre Wiener Gesandschaft am Hof, zum anderen Teil durch die nach Siebenbürgen entsendeten geheimen Beauftragten zu stärken. Die Unruhen wurden auch dadurch erhöht, daß die Führung der griechischkatolischen Kirche infolge verschiedener Gegensätze nicht einheitlieh war und das Gubernium, bzw. die regionale Verwaltung die Lage nicht bewältigen konnten und eine Reihe von Fehlern begangen. Nach solchen Antezendenzien wurde die Entscheidung getroffen, daß die Regierung für die Orthodoxen von Siebenbürgen einen Bischof ernennen wird und der Bischof in der Zukunft vom Fiskus bezahlt wird. Von diesem Zeitpunkt an wurde der Kampf schon darum geführt, daß dies je später (oder je früher) erfolge: einige kämpften darum, daß der neue Bischof entweder dem Erzbischof von Karlóca, oder irgendeinem russischen Erzbischof, eventuell einem balkanischen Erzbischof unterstellt sei, bzw. unabhängig von diesen bleibe. Ein Ergebnis dieses Kampfes war das am 13 Juni 1759 herausgegebene orthodoxe Toleranzedikt, um dessen Formulierung und Inhalt die konservative (Uhlfeld) und die progressive (Kaunitz-Bartenstein) Partei schwere Kämpfe geführt hat. Inzwischen hat sich aber die Situation selbst in Siebenbürgen geändert: als Ergebnis des Auftrittes von János Ecsellői und des griechisch-orthodoxen Mönchs, Sofronie zerfiel die griechisch-katolische Kirche und die lokale und die regionale Verwaltung war nicht fähig die Lage zu beherrschen. (Sofronie wurde zweimal in Haft genommen, wurde aber von seinen Anhängern immer befreit) ; der Hof traf zuletzt die Entscheidung, General Buccow nach Siebenbürgen zu senden, damit er mit einigen Bataillone die Ordnung wiederherstellt. Die Frage entschied sich damit: Der Verfasser tiefert Beweise, daß der Kampf der rumänischen Orthodoxie in Siebenbürgen kein Freiheitskrieg war, bzw. das Zustandekommen der religiösen Toleranz nicht den Volksbewegungen, sondern den internationalen Machtverhältnissen zu verdanken war. Die Studie beweist aber auch eindeutig, daß in diesen Jahren die Angelegenheit der Orthodoxen von allen manipuliert wurde, vom Papst ebenso, wie von Moskau; vom Erzbischof Nenado vics gleichfalls, wie von der Wiener — sowohl konservativen, als auch liberalen — politischen führenden Elite. In diesem Kampf hat aber niemand gewonnen, alle haben nur verloren. Die durch die Ministerialkonferenz behandelten anderen Religionsangelegenheiten (römisch-katolisch, protestantisch) haben eine unvergleichbar wenigere Bedeutung. Mit Ausnahme der Stabilisierung des Steuersystems waren aber die anderen Beschlüsse vom Gesichtspunkt der Entwicklung die serweitentfernten Provinz aus nicht von entscheidender Bedeutung: die Frage der sächsichen Gemeinschulden, die Gründung von Directio Oeconomica Saxonica, oder die Regelung der Untersuchung der militärischen Übergriffe, Propositionen — in den ersten zwei Jahren der Periode — zur Besetzung von Ämtern, usw. Vielleicht noch die Reform der Kanzleiarbeit des Guberniums und die Regelung der Befugnisse des Guberniums in der Gerichsbackeit sind unter den Entscheidungen des Wiener Hofes als Neuerungen einzustufen. Zu dieser Zeit übte also die Regierung noch keine umfassende Reformtätigkeit aus, sie bestrebte nur danach, dieses östliche Bollewerk des Reiches zu befestigen; dies führte auch zur Herausgabe des Toleranzediktes.