Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974)

Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974) - Komjáthy Miklós: Két ismeretlen „közös” minisztertanácsi jegyzőkönyv : az osztrák-magyar államközösség történetéhez / 273–295. o.

Két ismeretlen „közös" minisztertanácsi jegyzőkönyv 291 Betreffenden dann (wenn auch deren Zahl noch so gering ist) leicht im Namen des ganzen Landes sprechen könnten. Auf die Frage, ob der jetzige oder ein neuer kroatischer Landtag einberufen werden soll, äusserte sich Freiherr von Kussevic dahin, dass insoferne man nicht etwas ganz Neues oktroyieren wollte, was wohl zu vermeiden wäre, — es jedenfalls besser und den Interessen der Regierung för­derlicher sei, den jetzigen Landtag einzuberufen, — als die von derselben diesfalls vorgeschlagenen Modifikationen zu akzeptieren und den Landtag sodann auf dieser neuen Basis zu berufen, welcher Ansicht auch allseitig zugestimmt wurde. •— Hierauf geruhten S e Majestät zu bemerken, dass noch eine wichtige Frage zu lösen sei, — näm­lich die Vertretung der Grenze auf den einzuberufenden kroatischen Landtag, deren negative Beant­wortung übrigens jedenfalls erwünscht wäre. — Freiherr von Kussevic teilt gleichfalls diese Ansicht, schon aus dem Grunde, um den Grenz­deputierten die Unannehmlichkeit zu ersparen, dass sie jetzt etwa eine entgegengesetzte Ansicht vertreten sollen, als früher, — auch würde deren Anwesenheit die Sache ohnehin nicht fördern. Es unterliege aber auch keinem Anstände dieselben nicht zu berufen, da selbst in der neuen Wahlord­nung die Grenze ganz unberührt blieb und auch zuletzt am Landtage nicht vertreten war. Auf die Frage S r Majestät, ob in diesem Falle nicht etwa der ungarische Landtag über die In­kompetenz des kroatischen Landtages eine Ausstellung machen könnte, erwiderte Graf Andrássy, dass dies keineswegs zu befürchten sei, indem es der ungarische Landtag vielmehr vorziehe, dass die Grenzdeputierten nicht anwesend seien. — S e Majestät geruhten hiernach den Beschluss auszusprechen, dass die vom Grafen Andrássy vorgetragenen Anträge, mit Rücksichtnahme auf die obigen Erörterungen allseitig akzeptiert wur­den, und sohin dieselben als Grundlage des weiteren Vorganges in ein förmliches Operát zusammen­gefasst werden sollen, — wobei aber jedenfalls auch auf eine korrekte Stilisierung Bedacht zu nehmen sei, den wenn auch dasselbe nicht als eine für die Öffentlichkeit bestimmte Manifestation der Regie­rung zu betrachten ist, so sei es doch ein Akt, auf dessen Basis die förmlichen Verhandlungen mit Kroatien fortgesetzt werden sollen und zu welchen die Regierung schon ihre vorläufige Zustimmung gebe, daher etwaige nachträgliche Verbesserungen die Regierung immerhin in eine missliche Lage bringen könnten. — Gleichzeitig geruhten S° Majestät den Freiherrn von Kussevic zu beauftragen in Ausführung dieser Beschlüsse die Vorbereitungen zur Einberufung des kroatischen Landtages ungesäumt zu treffen und die präzise, endgültige Formulierung des obenerwähnten Reskriptes im Einvernehmen mit dem Grafen Andrássy zu veranlassen. — II. Mit Rücksicht auf die vielseitigen Klagen, welche von Fiume über die dortigen Zustände und namentlich über das Verfahren des Oberkapitäns Smaic beinahe täglich einlangen, geruhten S B Majestät die Notwendigkeit einer diesfälligen Abhilfe zu betonen, welche durch die Entsendung eines königlichen Kommissärs geschaffen werden soll. Zugleich geruhten S c Majestät für diese Mis­sion den pensionierten kk. Statth.-Vicepräsidenten Eduard von Cseh, als eine geeignete Persönlich­keit zu bezeichnen, wobei es sich aber noch um die Frage handle, ob der Wirkungskreis dieses kö­niglichen Kommissärs bloss auf die Stadt Fiume und deren Territorium, oder auf das ganze Fiumarier Komitat ausgedehnt werden soll. Freiherr von Kussevic glaubt von seinem Standpunkte die Ansicht aussprechen zu sollen, dass insoferne nicht besonders wichtige Gründe diese Massregel unabweisbar erscheinen lassen, es bes­ser wäre, keinen königlichen Kommissär nach Fiume zu entsenden, weil dies in Kroatien jedenfalls eine grosse Sensation erzeugen und die Befürchtung einer tatsächlichen Inkorporierung Fiumes zu Ungarn wachrufen würde. — Oberkapitän Smaic sei ein sehr gefügiger Mann, der dem gemessenen Auftrage von seinem bisherigen Verfahren abzugehen, gewiss auch in der gewünschten Richtung entsprechen würde. — Insoferne übrigens die Entsendung eines königlichen Kommissärs verfügt wird, — sei es zweckmässiger dessen Wirken auf das ganze Komitat auszudehnen. Graf Andrássy bemerkte hierauf, dass die Stellung der Oberkapitäns Smaic gänzlich unhaltbar geworden sei, indem eben die höchst taktlose Haltung desselben die vorhandenen Unzukömmlich­keiten geschaffen habe und daher bei dessen fernerem Verbleiben keine erfolgreiche Abhilfe zu ge­wärtigen wäre, — wozu Freiherr von Eötvös noch beifügte, dass die Fortdauer des jetzigen Zustan­des in Fiume dem Ministerium beim ungarischen Landtage unüberwindliche Schwierigkeiten bereiten würde. — Nachdem noch rücksichtlich der Persönlichkeit des eventuellen königlichen Kommissärs Eduard von Cseh auf eine diesfällige Einwendung des Freiherrn von Kussevic bemerkt wurde, dass mit Rück­19*

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