Levéltári Közlemények, 43. (1972)
Levéltári Közlemények, 43. (1972) 2. - FORRÁSKÖZLÉS - Kállay István: Adalék a nádori porta fogalmának változásához / 397–401. o.
400 Kállay István 3. 1763. április 23. Pozsony. Balassa Ferenc levele Nenyhez a nádori porta további értelmezéséről Hoch Wohlgebohrner Herr 1 Cabinets Secretari und Hof Ráth Hochgeehrtester Herr Herr! Euer Hoch Wohlgeborn untern 20. dieses an mich gnädig erlassenes Schreiben hatte ich den 21. rechtens zu erhalten die Ehre. In welchem mir Hochdieselben gütig anzubefehlen belieben, dass ich die Erlaütterung machen solle; wie nach dem jesdgen Fuss eine Porta Palatinalis 580 fl 58 xer abzuführen habe, indeme vorhin eine Porte nur 3 fl habe ausgemacht. Es ist Anno 1609, 1613, 1618, 1622, 1635, 1638 und 1647 die Contribution vom Land sehr klein und gering gewesen. Es hat zu damahligen Zeiten eine Palatinal Porte einen festen Grund gehabt, dann wie in einer allerunterthänigsten Nota gemeldet worden, dass eine Porta Palatinalis bald vier Bauern und zwölf Inwohner Haäuser betragen hat. Bald dass eine Porta Palatinalis nur vier Bauern, deren jeder seinen eigenen Pflug hat, zu einer Porta gerechnet worden. Bald dass eine Porta Palatinalis nicht mehr als vier Bauern, doch solche die ihren eigenen Pflug mit 6 oder 4 Ochsen haben, ausgetragen solle, acht Bauern aber die einen halben Pflug oder denselben nur mit zwey Ochsen bespannen können, und endlichen 16 Ih wohner oder Bauer die'keine Ochsen haben, zu einer Porta gezählt werden sollen. Nach diesen obgemeldten Jahren aber ist die Contribution nach denen Bedürftigkeiten des Landfürstens und des Landes in denen Landtagen 1649,1655,1659, 1662, 1681, 1687, 1715, 1723, 1729, 1741, 1751 gestigen und vermehrt worden. Da aber doch keine allgemeine und universal Landes Conscription geschechen ist, und die Mächtige des Landes (für welche nur einzig und allein alle Privilegien von Ungarn gemacht zu sein scheint) die Beschreibung von denen Portis Palatinalibus in ihren Güttern durch das Comitat nicht zuegelassen haben, so sind in denen Landtagen zwischen denen Land-Ständen sowohl die Zahl der Palatinal Porten, wie auch die Porten selbsten in Vermehrung des Geldes gestigen und gehoben worden, ohne doch einen festen Grund zu haben, nach was für einer Richtschnur und Proportion sowohl die Zahl der Palatinal Porten, wie auch die Porten selbst in Vermehrung des Geldes steigen sollen. Aus dieser Unordnung rührt her der ungemein grosse Unterschied der Beschaffenheit deren Palatinal Porten, wie dieselbe in obgemeldten Jahren gewesen und anjezto sind. Dieser Gebrauch sowohl die Anzahl deren Palatinal Porten, wie auch die Steigerung deren Porten in Geld ohne einer particular Comitats und allgemeinnen Landes Conscription betreffendt, hat eine unbilliche Proportion in der Zahlung zwischen denen Comitatern und in denen Comitatern 17 selbst verursachet. Dahero Anno 1723 lauth 67. Art. 2. § eine Conscription deren Gespannschaften anbefohlen worden, nach welcher die Proportion deren Palatinal Porten solle ausgearbeitet werden. Es geschechen zwar in allen Comitatern Concriptionen, welche doch keinen Richter unterworfen sind, sondern nur allein von denen Gespannschaften selbsten abhangen; und solche sind alle untereinander verschieden, weillen sie keine Richtschnur haben. Aus dieser Ursach habe ich in meinem allergehorsamsten Nota allerunterthänigst vorgeschlagen, dass Ihre Apostolische Majestät eine neue Beschreibung der Gespannschaften durch das ganze Königreich vorzunehmen geruhen möchten, indem ohne diese keine billige und gleiche Austheilung des Contributional Quanti der Gespannschaften geschechen kann. Welches ich in grösster Geheim allerunterthänigst einberichte, wie mir Euer Hoch Wohlgebohrn gnädig anzubefehlen beliebet haben. Was die Portraiten 18 anbelangt, werde ich ohnermanglet auf dero Befehl einige mit mir nacher Wien nehmen, damit Euer Hoch —Wohlgebohrn beurtheilen können, ob selbe in Wienn oder in dem Pressburger Schloss ein Cabinet eingerichtet werden mögen. Meines allerunterthänigsten Erachtens glaubte ich selbe in Wien, allergnädigst beyzubehalten, dessen Ursach ich meinem vorhero gehorsamst erlassenen Schreiben beygefüget. Bitte nur Euer Hoch Wohlgeborhn möchten bey Ihro Majestät der Kayserin allerunterthänigst auswirken, dass allerhöchst dieselbe solche Portraiten als ein allerdemütigst vasallmässiges Zeichens von mir in aller höchsten Gnaden annehmen möchten. Diesem habe ich noch gehorsamst beyzusezen, dass wenn eine Frage wegen des Gemälhes entstehen solle, dass der in Wienn wohnhafte sehr berührte Mahler Meydenz 19 beygezogen möchte werden, welchen der Mahler, der diese Portraites machet tund der auch zugleich bey mir in der Schreiberey gebrauchet wird, sehr wohl bekant ist und seine 17 Balassa következetesen ezt a formát használja. 18 A fent említett képekről van szó. 19 Bécsi festő.