Levéltári Közlemények, 39. (1968)

Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.

Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba 83 Erledigung der vorliegenden Note desselben auf folgende Punkte zu erstrecken, und bezüglich der H. Fürst anzugehen: a) Sogleich bei seinem Eintreffen in Ofen-Pest die bestehenden ungarischen Ministerien aufzulösen, b) Die administrativen Einrichtungen während der militärischen Besetzung des Landes sind durch den Belagerungszustand von selbst gegeben. Der H. Fürst Marschall hätte daher eine Einteilung des Landes in mehrere Regierungs­bezirke nach den administrativen, politischen, militärischen Erfordernissen vorzugehen (!). c) Diesen Verwaltungsbezirken jedem einen Militär-Chef vorzusetzen, die Oberleitung aber sich selbst vorzubehalten, zugleich aber d) die wichtigeren Verwaltungsgegenstände, so wie alle organischen Fragen an das Minis­terium in Wien zu leiten, e) diese provisorische Einleitung in der Art zu treffen, dass durch dieselbe die definitive politische und administrative Organisierung des Landes noch während des Belagerungszustandes vorbereitet und angebahnt werde. f) Über diese Organisierung, der erteilten Verheissung gemäss, mit dem Ministerium in weitere Beratung treten zu wollen. Zu diesem Behufe wäre demselben, seinem Wunsche gemäss, die dem Memoire zuliegende Skizze einer Einteilung Ungarns in Verwaltungsbezirke auf nationaler Grundlage in Abschrift mitzuteilen. Eredeti tisztázat. — Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Ministerium des Innern 624'•)'1849. 2. Bécs, 1849 január 5. Kübeck különvéleménye a magyar kérdésről Die Beilage 48 enthält das Ergebnis einer Besprechung über die ungarische Verwaltungsfrage, welche in meiner Gegenwart Statt fand, wobei ich mir aber vorbehielt, meine Ansichten Euer Excellenz abgesondert mitzuteilen. Die zunächst zu lösenden Fragen scheinen sich auf folgende zwei zu beschränken: a) Welche Bezirkseinteilung in Ungarn stattzufinden habe und b) Welcher Verwaltungs-Organismus und zwar in beiden Beziehungen a) und b) während der militerischen Besetzung und Herrschaft stattzufinden habe. Insoferne bei der Lösung dieser Fragen der künftig definitive Zustand dieses Landes im Auge zu behalten ist, und die militärische Herrschaft als Vorbereitung und Übergang zu jenem Zustande angesehen werden soll, ist es unerlässlich, schon heute die Grundsätze* festzustellen, nach welchen künftig dieses Land behandelt werden will. Das Ministerium hat sich darüber ohne Zweifel bereits vereinigt, sich aber darüber an die Kommissions-Mitglieder nicht bestimmt ausgesprochen. Die Denkschrift, welche an den Fürsten Windischgrätz um seine Äusserung geleitet wurde, ist nicht vom Ministerium ausgegangen oder sanktioniert, und kann also nicht als der Ausspruch desselben angesehen werden. Für eine gedeihliche Behandlung dieser Angelegenheit scheint es mir aber unbedingt notwendig, dass man die Grundsätze der Politik und der Verwaltung in Be­ziehung auf Ungarn feststelle und denjenigen Personen, welche beratend oder leitend darauf einzuwirken haben, bekanntgebe, und zwar nicht bloss zu ihrer Richtschnur, sondern auch aus dem Grunde einer Gewährleistung ihres vollen Einverständnisses und daher der Möglichkeit ihrer Erklärung, ob sie nach ihrer gewissenhaften Überzeugung in dem gegebenen Sinne mitwir­ken können oder nicht. Aus der Natur der Sache ergeben sich die Fragen: Ob man Ungarn abgesehen von den einverleibten Ländern, und abgesehen von admi­nistrativen beliebigen Einrichtungen als ein Ganzes behandeln oder politisch völlig trennen wolle? 48 Az 1. sz. alatti jegyzőkönyv. S*

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