Levéltári Közlemények, 39. (1968)

Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.

100 __^_^___ Sashegyi Oszkár In Bezug auf die Ortsgemeinden ergäbe sich kein Hinderniss, da deren autonomische Un­gestaltung in jüngster Zeit auch in Ungarn in Angriff genommen war. Statt der Kreise würde in der ungarischen Provinz die Benennung Comitate besser beibe­halten werden, weil ohnedies nicht im Namen das Wesen liegt, wohl aber die Abschaffung der tausendjährigen Benennungen ein weiteres unnöthiges Aufreissen der erhaltenen Wunden wäre. Doch selbst bei Beibehaltung dieser Nomenclatur scheint eine zweckmässigere physische Abrun­dung der Comitate am Platze zu sein. So, um nur Einiges zu erwähnen, könnte der östliche Flügel des Neutraer Comitats mit Thuroc, Torna mit Gömör, Ugocsa mit Szathmar vereinigt, das Pester und Heveser Comitat aber wegen seiner unverhältnissmässigen Grösse getheilt werden. Auch die oben angeführte Zerstückelung von Beregh, Marmaros, Szathmar, Bihar, Arad, und Bács zöge von selbst eine weitere Arrondierung der Comitate nach sich. Für die bisherige Comitatseintheilung spricht das auf Gewohnheit gegründete Volksbeha­gen, die leichtere Manipulation bei Einführung der neuen Ordnung der Dinge, und wie schon oben bemerkt wurde, die Bewahrung des Scheines der sich gekränkt Glaubenden, welcher oft weit theurer ist, als das Wesen selbst; dagegen würde die Erwägung, dass ein Neues am festesten in neuen Formen Wurzel fasse, dass das Alte wenn auch nur jurisdictionelle Band, welches die angrenzenden Einwohner umschliesst, die Sehnsucht und Reminiszenz nach dem Alten wach erhalte, für eine radical umgeänderte Eintheilung des Landes in Comitatsparzellen sprechen, wo­bei die physischen Motive des Bodens und eine gewisse Bewohnerzahl allein massgebend wären. In der Provinz Croatien, sowie in Siebenbürgen sprechen dieselben Gründe für die dort vorfindige Eintheilung und die daraus entspringende Benennung von Comitaten, Stühlen, Di­stricten usw. Die Provinziallandtäge Ungarns, Croatiens und Siebenbürgens, böten ebenfalls keine Schwierigkeiten dar. In Bezug auf die diplomatische Sprache derselben aber, werden wir weiter unten unsere Meinung abgeben. Nun erübrigt noch die Besprechung des Antheiis an dem allgemeinem österreichen Reichs­tage, welcher Antheil nach den oft erwähnten Programmen der 3 Provinzen Ungarns, Croatiens und Siebenbürgens anheimfallen würde. Geschähe in Ungarn, Siebenbürgen und Croatien die Deputiertenwahl und die Zusam­menstellung der Deputierten-Anzahl nach dem Gesetze von 1848, und zwar in Gemässheit des 5-ten und 7-ten Artikels, so fielen nach der vorausgesendeten Provinzeintheilung von sämtlichen 446 Deputierten 284 auf die ungarische, 50 auf die croatische, und 112- auf die siebenbürgische Provinz. Wenn man das Augenmerk auf die Nationalitäten wirft, welche diese dem Reichstage der Monarchie zugeführte Anzahl von 446 Deputierten enthält, so bekäme der erwähnte Reichs­tag einen Zuwachs von ungefähr 23 deutschen Deputierten aus Ungarn und 18 aus Siebenbür­gen mithin zusammen 41, ferner 119 ungarische aus Ungarn und 19 aus Siebenbürgen, somit zusammen 138, ferner 142 slovakische aus Ungarn, 50 croatische und serbische aus der croa­tischen Provinz und 75 wallachische Deputierte aus Siebenbürgen. Das neue einmündende nicht­deutsche Element stünde demnach dem neu einmündenden deutschen Elemente gegenüber wie 405 zu 41; und im ganzen flösse dem Reichstage das slavische Element in einer Stärke von 292 Deputierten zu. Aus dieser kurzen Statistik erhellt deutlich, dass die constitutionelle Umgestal­tung der Monarchie und die Zerlegung Ungarns den Typus des Ganzen tiefer in die slavische Färbung tauchen wird. Übrigens ist im Allgemeinen zu bemerken, dass das zitirte Wahlgesetz, nach welcher obige Deputiertenanzahl und Eintheilung aufgestellt wurde, in seinen Einzelheiten vorwaltend das ungarische Element begünstigt, und dass es in Beträcht seines Census weit conservativer lautet, als jenes, welches dem Kremsierer Reichstage sein Dasein gab. Was die in allen Programmen ausgesprochene Gleichberechtigung der Nationalitäten an­belangt, so gäbe deren Anwendung auf das in obiger Weise einzufügende Königreich Ungarn und Croatien und das Grossfürstenthum Siebenbürgen folgende Resultate. Die Verwaltung der Ortsgemeinde hätte in jener Sprache zu geschehen, welche durch die Mehrheit des Vertreterausschusses zur ämtlichen erhoben wird. Es verstehet sich von selbst, dass bei vorhandenem Gleichgewicht zwischen zwei Sprachen einer jeden das gleiche Recht zuzuerkennen wäre. In den Comitaten, Stühlen und Districten entschiede gleichfalls die Mehrheit für die Ver­waltungssprache, jedoch würde die diplomatische Sprache des betreffenden Provinziallandtages zugleich die offizielle der Provinzregierung sein. Auf dem Provinziallandtäge Ungarns könnte die ungarische Sprache allein die Geschäfts­sprache sein, weil die Slovaken der oberen Comitate, sobald sie keine getrennte Provinz bilden,

Next

/
Thumbnails
Contents