Levéltári Közlemények, 13. (1934)
Levéltári Közlemények, 13. (1935) 1–4. - ÉRTEKEZÉSEK - Bánrévy György: Az iratkezelés története Budán és Pesten, 1686–1873 : második közlemény / 171–215. o.
AZ IRATKEZELÉS TÖRTÉNETE BUDÁN ÉS PESTEN 1686—1873. 215 begeben müste, als wird selber seine Ursachen einem zeitlichen Herrn Burgermeister und Herrn Notariis kurtz vorbringen, und von denenselben die Erlaubnuss und Zuelassung begehren. Und damit sie 8-vo. mit vieler Arbeith nicht überhaüffet werden, so sollen sie ins künfftige keiner Parthey dienen, oder einem Advocaten abgeben, noch viel weniger Instantien und Memorialien machen: sintemahlen sich nicht gezimmen will, die Wissenschafft deren geheimben Acten und Expedirungen zu haben und aus selben einen Advocaten zu agiren, Dahero bey Zurück- und Hindanlegung dessen werden sie dahin beflissen seyn, daß die ihnen zum Mundiren und Purisiren consignirte Acten und Schrifften ohne Mackl und Rasur, sauber abgeschriben werden, mithin sollen sie nichts auslöschen oder auskratzen, sondern alles aufmercksamb comportiren und also zum Expediren deme, weme es gebühret, überbringen, sodan denen Partheyen consigniren und behändigen. Über dises 9-no. sollen sie aufs allerbeste Obacht haben, daß sie an keine Schrifften in Archiv, oder in der Canzley mit einem brennenden Liecht anstossen, oder dass eine davon abfallende Flamm alda verbleibe, wordurch leichtiglich (welches Gott abwendten wolle) eine Feuers Brunst entstehen könte. Bey vollendten Arbeithen aber sollen sie die Canzley-Thür fleissig zuspörren und die darzue gehörige Schliessl Niemanden anvertrauen. Endlichen 10-mo. werden sie über dises alles ihnen vorgelesenes und explicirtes angeloben und sothanes zu halten mit einem cörperlichen Ayd bestättigen. Dr. Bánrévy György. • - • . •