Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1909 (Wien, 1909)
Anhang
Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen 563 7. Die Personen des Mannschaftsstandes der bestandenen Grenztruppen, welche a) vor dem Inkrafttreten der Wehrvorschriften für die Militärgrenze vom Jahre 1871 einrolliert waren, wenn sie mindestens das achte Jahr ihrer Ein- rollierung begonnen haben, b) ihre Dienstpflicht unter der Wirksamkeit der vorerwähnten Wehrvorschriften begonnen haben — ohne Rücksicht auf die Truppe oder Anstalt, bei welcher sie dieselbe ableisteten — wenn sie mindestens das dritte Jahr ihrer Dienstpflicht begonnen haben. Die Bestimmungen betreff des Anspruches auf die Jubiläumserinnerungsmedaille fanden auch Anwendung auf die im Dienste der Militärverwaltung der ehemaligen Militärgrenze gestandenen Organe und auf das in den Bildungsanstalten (Marineschulen) mit Gehalt definitiv angestellte männliche und weibliche Lehr- und Erziehungspersonal. Die auf die Jubiläumserinnerungs- medaille Anspruch erhebenden Personen, welche bis einschließlich den 2. Dezember 1898 eine aktive Dienstzeit von 50 oder mehr Jahren vollstreckt haben, erhalten die goldene, alle übrigen die bronzene Medaille. Die Jubiläuniserinnerungsmedaille wurde nur einmal erfolgt, bleibt Eigentum des damit Beteilten, kann weder durch gerichtliche Verurteilung, noch durch irgend eine andere Veranlassung verwirkt werden und ist nach dem Tode des Beteilten den Erben zu überlassen. Jubiläumserinnerungsmedaille für Zivilstaatsbedienstete Gestiftet von Kaiser und König Franz Die Medaille gleicht der vorbeschriebenen, nur Joseph I. am 18. August 1898 anläßlich Aller- wird sie an einem rotweißen Bande getragen, höclistdessen 50jährigen Regierungsjubiläum. Militär-Jubiläumskreuz In Erinnerung der von der Wehrmacht Sr. Majestät dem Kaiser und König Franz Joseph I. durch 60 Jahre geleisteten treuen und hingebungsvollen Dienste fand sich Se. Majestät bewogen, mit 2. Dezember 1908 das Militär-Jubiläumskreuz zu stiften (Allerhöchste Entschließung vom 18. August 1908). Dasselbe besteht aus einem vergoldeten bronzenen Kreuze, dessen Balken ein Lorbeerkranz verbindet. Die Vorderseite des Mittelschildes trägt das Bildnis Sr. Majestät mit der Umschrift „Franc Jos. I.“, die Rückseite die Zahlen „1848—1908“. Dieses Kreuz wird auf der linken Brustseite an einem 40 mm breiten weißen rotgerändeten Bande nach der Jubiläumserinnerungsmedaille getragen. Das Militär-Jubiläumskreuz wurde zuerkannt : 1. Allen am 2. Dezember 1908 dem Berufsstand angehörenden aktiven Offizieren, Militär-, Marine-, Landwehrgeistlichen und -beamten, Seekadetten, Kadetten und Gleichgestellten, sowie den in keine Rangklasse eingereihten Gagisten der bewaffneten Macht und Gendarmerie. 2. Jenen nichtaktivon Offizieren, Militär-, Marine-, Landwehrgeistlichen und -beamten, welche innerhalb des Zeitraumes vom 2.Dezember 1848 bis zum 2. Dezember 1908 als aktive Militärpersonen dem Berufsstand angehört haben. 3. Den am 2. Dezember 1908 im aktiven Dienste stehenden Militär-, Marine- und Landwehrkapellmeistern. 4. Jenen aktiven Personen des Mannschaftsstandes der bewaffneten Macht., welche am 2. Dezember 1908 mindestens dem zweiten Präsenzjahrgang angehören, ausgenommen die bloß zeitlich Aktivierten (zur zeitlichen aktiven Dienstleistung jeder Art, zur Waffeu[Dienst]- übung oder zu militärischer Ausbildung Eingerückten), dann jene aktiven Mannschaftspersonen der Gendarmerie, welche, ihre Militärdienstleistung mit eingerechnet, am 2. Dezember 1908 im zweiten Dienstjahr stehen. 5. Allen jenen Kriegern, ohne Unterschied des Ranges und der Stellung, welche mit Sr. Majestät unter Führung des FM. Gf. Radetzky den Feldzug 1848 in Italien mitgemacht und an einem Gefecht teilgenommen haben. Eine gleichzeitige Zuerkennung mehrerer zur Erinnerung an das 60 jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät gestifteten (Militär-, Hof- und Zivil-) Jubiläumskreuze findet nicht statt. Die strafgerichtlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen finden auch auf dieses Kreuz Anwendung. Nach dem Ableben des Inhabers bleibt das Militär-Jubiläumskreuz Eigentum der Erben. Erinnerungszeichen an FM. Erzherzog Albrecht Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph I. am 21. Mai 1899, an welchem Tage das Denkmal des FM. Erzherzogs Albrecht in Wien enthüllt wurde. Das Erinnerungszeichen aus Silber zeigt den Buchstaben A, zwei Marschallstäbe und einen Lorbeerkranz; es wird ohne Band auf der rechten Brustseite getragen. Die Verleihung erfolgte an 34 Offiziere, welche dem Feldmarschall in persönlicher Dienstleistung nahe gewesen waren. 36*