Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1893 (Wien, 1893)

Landwehr-Behörden - III. Landwehr-Evidenthaltungen

26 T,and wehr-Eehörden. HL Landwehr* (Landesschützen-) Evident- haltungen. Vorstand der Evidenthaltung: Der Commandant des betreffen­den Landwehr- [Landesschützen-] Bataillons. (Der sonstige Personalstand dieser Landw.-Behörden [Evidenz- und Verwal- tungs-Officiere, dann Bezirks-Feldwebel, beziehungsweise Oberjäger] ist bei den zugehörigen Bataillonen aufgeführt.)

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