Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1913 (Wien, 1912)
Anhang
1533 Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen gestandenen Offiziere und Militärbeamten und an die am 5. Oktober 1908 im aktiven Dienste gestandenen Beamten und Diener des k. u. k. gemeinsamen Finanzministeriums und des k. u. k. gemeinsamen Finanzministeriums in Angelegenheiten Bosniens und der Hercegovina. Die strafgesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen haben auch auf diese Medaille Anwendung. Nach dem Ableben eines Inhabers dieser Medaille verbleibt dieselbe den Erben. Erinnerungszeichen an FM. Erzherzog Albrecht Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph l. am 21. Mai 1899, an welchem Tage das Denkmal des FM. Erzherzogs Albrecht in Wien enthüllt wurde. Das Erinnerungszeichen aus Silber zeigt den Buchstaben A, zwei Marschallstäbe und einen Lorbeerkranz; es wird ohne Band auf der recTiten Brustseite getragen. Die Verleihung erfolgte an 31 Offiziere, welche dem Feldmarschall in persönlicher Dienstleistung nahe gewesen waren. Seereise-Denkmünze 1892—1893 Zur Erinnerung an die Missionsreise Seiner Majestät Torpedoraramkreuzers Kaiserin Elisabeth in den Jahren 1892—1893 gestiftet von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph I. mit Allerhöchster Entschließung vom 11. November 1893. Die Medaille welche an einem weißblau gestreiften Bande getragen wird, ist aus Geschützbronze; auf der Vorderseite befinden sich, von einem Kranze tropischer Pflanzen umfaßt, ein Anker, darüber der Doppeladler und über diesem ein Stern, ferner die Umschrift: „Reise Seiner Majestät Schiff Kaiserin Elisabeth“, auf der Rückseite, von Palmzweigen umschlossen, die Namen der besuchten Länder Ostindien, Australien, Südseeinseln, China, Japan und die Jahreszahlen 1862—1593, über diesen Namen die Initialien FF (Erzherzog Franz Ferdinand, Höchstweicher die Missionsreise mitmachte). Der deutsche Ritterorden Herzog Friedrich von Schwaben erhob am 19. November 1190 den Verein der Brüder des St. Marien-Hospitales in Jerusalem zu einem geistlichen Ritterorden und bestimmte, daß dessen Mitglieder von Adel sein und sich der Bekämpfung der Ungläubigen sowie der Krankenpflege widmen müssen. Vom Papste erhielt der Orden 1191 die Bestätigung. Als Ordenskleid wurde ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze auf der linken Seite eingeführt. Nach dem Falle von Akka verlegte der Orden seine Tätigkeit nach Italien und Deutschland und übte hier bald über weite Ländereien die geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte aus. Sein Oberhaupt nahm 1210 den Titel Hochmeister und nach Verfall der italienischen Macht jenen Hoch- und Deutschmeister an. Nach den napoleonischen Kriegen verlor der Orden viele Gebiete. Im Preßhurger Frieden (1805) wurde dem Kaiser von Österreich das Recht oingeräumt, in Hinkunft einem Prinzen seines Hauses die Großmeisterwürde verleihen zu können. Die Ordensmitglieder bestehen aus Groß- kapitularen, Komturen (Ratsgebictigen) und Rittern. Der Orden stelltim Kriege Verwundetenspitäler und Feldsanitätskolonnen auf. Das Ordenszeichen besteht aus einem Hals- und aus einem Brustkreuze; beide sind schwarz und haben weiße (Email-, bezw. Silber- Einfassung; an dem Halskreuze ist oben ein blaugeschmelzter Ritterhelm angebracht. Das Band des Halskreuzes ist schwarz, das Brustkreuz wird ohne Band getragen. Die Ordensabzeichen des Hoch- und Deutschmeisters enthalten im schwarzen Kreuzesteile goldene Lilienarme und in der Mitte des Kreuzes einen goldenen Schild mit dem alten einköpfigen Reichsadler, das Halskreuz hat statt des Ritter- helmes einen Goldkranz. Am 26. März 1871 genehmigte Kaiser und König Franz Joseph I. die Heranziehung von christlichen Adeligen als „Marian er“ zum freiwilligen Sanitätsdienste des Ordens. Dieselben sind verpflichtet, jährlich 50 K dem Spitalfonds des Ordens beizusteuern und tragen als Abzeichen das Marianerkreuz am schwarzweißen (bis 1886 am schwarzen) Bande. Dasselbe ist von Silber, schwarz geschmelzt mit weißem Rande; die Mitte deckt ein runder weiß geschmelzter Schild mit einem erhabenen roten Kreuz, umgeben von der silbernen Inschrift: „Ordo teutonicus humaniati“ auf schwarzem Grunde. Dem Hoch- und Deutschmeister steht das Recht zu, das Tragen des Marianerkreuzes in etwas größerer Form um den Hals zu gestatten (Halskreuz).