Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1910 (Wien, 1909)

Anhang

Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen 1423 estandenen Offiziere und Militärbeamten und an ie am 5. Oktober 1908 im aktiven Dienste ge­standenen Beamten und Diener des k. u. k. gemeinsamen Finanzministeriums und des k. u. k. gemoinsamon Finanzministeriums in Ange­legenheiten Bosniens und der Hercegovina. Die strafgesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen haben auch auf diese Medaille Anwendung. Nach dem Ableben eines Inhabers dieser Medaille verbleibt dieselbe den Erben. Erinnerungszeichen an FM. Erzherzog Albrecht Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph I. am 21. Mai 1899, an welchem Tage das Denkmal des FM. Erzherzogs Albrecht in Wien enthüllt wurde. Das Erinnerungszeichen aus Silber zeigt den Buchstaben A, zwei Marschallstäbe und einen Lorbeerkranz; es wird ohne Band auf der rechten Brustseite getragen. Die Verleihung er­folgte an 34 Offiziere, welche dem Feldmarschall in persönlicher Dienstleistung nahe gewesen waren. Seereise-Denkmünze 1892—1893 Zur Erinnerung an die Missionsreise Seiner Majestät Torpedorammkreuzers Kaiserin Elisa­beth in den Jahren 1892—1893 gestiftet von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph I. mit Allerhöchster Entschließung vom 11. November 1893. Die Medaille welche an einem weißblau gestreiften Bande getragen wird, ist aus Ge­schützbronze; auf der Vorderseite befinden sich, von einem Kranze tropischer Pflanzen umfaßt, i ein Anker, darüber der Doppeladler und über diesem ein Stern, lerner die Umschrift: „Reise Seiner Majestät Schiff Kaiserin Elisabeth“, auf der Rückseite, von Palmzweigen umschlossen, die Namen der besuchten Länder Ostindien, Australien, Südseeinseln, China, Japan und die Jahreszahlen 1892—1893, über diesen Namen die Initialien FF (Erzherzog Franz Ferdinand, Höchstweicher die Missionsreise mitmachte). Der deutsche Herzog Friedrich von Schwaben erhob am 19. November 1190 den Verein der Brüder des St. Marien-Hospitales in Jerusalem zu einem eistlichen Ritterorden und bestimmte, daß essen Mitglieder von Adel sein und sich der Bekämpfung der Ungläubigen sowie der Krankenpflege widmen müssen. Vom Papste erhielt der Orden 1191 die Bestätigung. Als Ordenskleid wurde ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze auf der linken Seite oin- geführt. Nach dem Falle von Akka verlegte der Orden seine Tätigkeit nach Italien und Deutsch­land und übte hier bald Uber weite Ländereien die geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte aus. Sein Oberhaupt nahm 1210 den Titel Hoch­meister und nach Verfall der italienischen Macht jenen Hoch- und Deutschmeister an. Nach den napoleonischen Kriegen verlor der Orden viele Gebiete. Im Preßburger Frieden (1805) wurde dem Kaiser von Österreich das Recht eingeräumt, in Hinkunft einem Prinzen seines Hauses die Großmeisterwürde verleihen zu können. Die Ordensmitglieder bestehen aus Groß- kapitularen, Komturen (Ratsgebietigen) und Rittern. Der Orden stelltim Kriege Verwundeten­spitäler und Feldsanitätskolonnen auf. Das Ordenszeichen besteht aus einem Hals- und aus einem Brustkreuze; beide sind Ritterorden schwarz und haben weiße (Email-, bezw. Silber- Einfassung; an dem Halskreuze ist oben ein blaugeschmelzter Ritterhelm angebracht. Das Band des Halskreuzes ist schwarz, das Brust­kreuz wird ohne Band getragen. Die Ordens­abzeichen des Hoch- und Deutschmeisters enthalten im schwarzen Kreuzesteile goldene Lilienarme und in der Mitte des Kreuzes einen goldenen Schild mit dem alten einköpfigen Reichsadler, das Halskreuz hat statt des Ritter­helmes einen Goldkranz. Am 28. März 1871 genehmigte Kaiser und König Franz Joseph I. die Heranziehung von christlichen Adeligen als „Marianer“ zum freiwilligen Sanitätsdienste des Ordens. Die­selben sind verpflichtet., jährlich 50 K dem Spi­talfonds des Ordens beizusteuern und tragen als Abzeichen das Marian erkreuz am schwarz­weißen (bis 1886 am schwarzen) Bande. Dasselbe ist von Silber, schwarz geschmelzt mit weißem Rande; die Mitte deckt ein runder weiß geschmelzter Schild mit einem erhabenen roten Kreuz, umgeben von der silbernen Inschrift: „Ordo teutonicus humaniati“ auf schwarzem Grunde. Dem Hoch- und Deutschmeister steht das Recht zu, das Tragen des Marianerkreuzes in etwas größerer Form um den Hals zu gestatten (Halskreuz).

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