Teleki József gróf: Hunyadiak kora Magyarországon. Oklevéltár. X. (Pest, 1853.)

kunig etc. , vnserm lieben Swager vnd kurfursten , zugesagt haben, zusagen vnd geloben Im auch bey vnsern kayserlichen worten, wissentlich mit dem brieue, Wann wir durch sein liiliF vnd beystannd, es sey mit teding, oder machtt, zu der kronung unsers kunigkreichs Hungern, vnd in desselben vnsers kunigk­reichs herschung komen, Daz wir alsdann nach ausgang der dreyer Jar , nagstnacheinander körnenden , darjnn Im halber tail, aller nutz vnd Rennt, des benanten vnsers kunigkreichs Hungern, vngehindert volgen sol, seiner lieb, oder wem er das beuilht , schuldig seinn , sein Lebtteg die nutz vnd Rennt , so von der Saltzkamer des bemelten vnsers kunigkreichs vallen, Oder dafür ierlich auch sein Lebtteg als vor steet, von den nutzen vnd Rennten, des benanten vnsers kunigkreichs Sechtzig tausent guidein Vnger vnd ducaten , vngehindert volgen zelas­sen , der er von denselben nutzen vnd Rennten , vnd dem ku­nigkreich zu Hungern , ob Im darjnn vertzogen wurde , selbs bekomen, vnd nemen mag. Wir wellen Im auch dise verschrei­bung, wann wir gekrönt, vnd in die herschung desselben vn­sers kunigkreichs komen seinn , vernewen , vnd inantwurtten, als gekrönter kunig, also daz vns die gegenwurtig verschrei­bung, daentgegen wider geanUvurt werde , vnd ob wir Im dise verschreibung , als gekrönter kunig, nicht vernewnten , vnd inantwurtten, so mag er der bemelten Sechtzig tausent guidein, ierlich als vor begrilfen ist, von demselben vnserm kunigkreich» vnd anndern vnsern erbleichen Lannden vnd Furstentumben bekomen, vnd nemen, treulich, vnd angeuerde, Mit vrkunt des briefs, Geben zu Brunn, an Suntag, sannd Oswaltstag. Nach Kristi gepurde, im Viertzehenhundert, vnd Newnundfunftzigisten, Vnsers kaysertumbs im Achten , Vnserr Reich , des Römischen im zwaintzigisten, vnd des hungrischen im ersten Jaren , Commissio domini Imperatoris in consilio. A es. kir. titko» levéltárból.

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