Fejér, Georgius: Codex diplomaticus Hungariae ecclesiasticus ac civilis. Tomi IX. Vol. 6. (Budae, 1838.)

steckte? Sie setzten nemlich voraus, dass so wie eines jeden Menschen Vorfahren zuverlassig schon vor 2000 und mehr Jahren existirt hatten, also auch jedes Volk als Volk schon vom Thurmbau her, wenn gleich in anderen Weltgegenden, vor­handen gewesen seyn miisse; und dass sich diese Abkunft, wie bei Familien, durch Gleichheit der Namen kenntlich erhalte; 3) wie der Name des Vol­kesentstanden sey, undwases bedeute? — Jetztsind diese historischen Moden allgemein (in Deutsch­land wenigstens) abgekommen. Man weiss, dass neue Volker, nicht wie Menschen-Individuen durch Zeugung Eines von Andern ; sondern oft, wie im Stein-Reiche, durch Ansetzung von Aussen (col­luvies gentium) entstehen, Und den Ursprung und die Bedeutung der Volker- und Lander-Namen betreffend , fragt man die Griibler, obwohl unter zehen von ihnen Einer sey, der auf die Art seinen Familien-Namen erklaren konne? Ein unbedeu­tender Zufall, den kein Andenken, keineKronika aufbewahrt, ist meist der Anlass zu Namen. W er darf es wagen, sie nach Iahrhunderten entziffern zu wollen? Ausnahmen machen nur solche Namen, die ihr urspriingliches appellativ, so zusagen, noch an der Stirne tragen, und wenn solches Lage und Eigenschaften des Landes bezeichnet: wie Dere­vier, Holtsaten, Polen, Lausitz u. s. w. L. c. p. 38—39. §. 15. Erraremus non minus, si catalogum Principum in regionibus Ural dominantium con­dere, ac dare vellemus; qui pro gentium rudium, incultarum ingenio,erant nulli, nec poterant fuisse : lnsinuat id palam Constantinus Porphyrogenneta : Turco - Magyari Principem Indigenam vel alieni­genam habuerunt nunquam, sed erant inter ipsos

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