Carolus Wagner: Analecta Scepusii sacrii et profani. Pars II. (Viennae, 1774.)

Anno 1671. Den Marty kämmen anheroRitt-Meifter Printz mit einer Compagni Reüter , und brachten etliche gefangene Ungerifche Edel­leüthe , die des andern tages nach Presburg geführet worden. Dom. 4. Adventus ift Tállya won den Deiitfchen ausgeplindert worden. Anno 1672. Den 11. April iíl Herr Mariaify Ferenz zu einen Vi­ce Comitem Comitatus Scepufienfis eligirt worden. Den 10. September kam die erfte Poft won der ankunft derer Un­garn aus Siebenbürgen. Den 14. do. Ward denen Nobilibus die Infurre&io Generalis ange­kündet, darum auch diefer Stadt Edelletith. den 17. detto nach Wallendorf zur Mufterung geieiifet , kamen aber den 19. von der Mufterung wieder zuruck. Den 23. aber kam das Spankavifche Regiment, unter den Obrift LeL­tenant Diepenthall hier an, und verlangte in die Stadt eingelaüen zu werden, nur auf die Nacht , weil draufen in der Vorftadt, wegen der Ungarn ge­fährlich zu logiren wäre. Den andern tag wolten fie auf Cafchau marchieren. Nach erhaltenen Refpirio , und nach langer Überlegung E. E. Raths mit der ganzen Gemeinde , wurde endlich bey fo geftalten Sachen für gutt befun­den, die Wölcker einzunehmen, und damit ihre treüe zu beweifen. Sind allfo 2000. Mann flark, ohne dem troll, herein gezogen; Des andern Ta­ges kam Zeitung, dafs die Ungarn gar nahe waren, und denen Deiitfchen Wölckern aufpaifeten, darum fie nicht von hier fort wolten, bis fie nicht ab­gefordert wurden von Cafchau. Den 30. do. Kam Zeitung, dafs die Städte Barthfeld, Zeben , und Eperies per accord an die Üngarn gangen , weswegen der Stadt Thore mit Detitfch Wölckern befetzt wurden , fo find auch alle Stadt Thürme von denen Deütfchen Officirn befichtiget worden. Den 3. 8br. Kam das erfte Schreiben, von denen Ungarn, als von Herrn Petroczy an die Stadt Leutfchau, wie auch an die Zipferifche Gefpan­fchafft, worin angedeütet wird, dafs fich die Stadt denen Ungarn ergeben folte ; Diefes Schreiben hat Man den H. Obrift Leütenant übergeben , wel­cher es zu antworten im Nahmen unfers allergnädigften Königs, u/id Herrn, verbothen auch dergleichen Schreiben ferner nicht mehr anzunehmen bey Ver­meidung königl. Ungnade prohibiret. Den 5-, do. Hat Herr Obrift Leütenant von einen ganzen Rath im Nahmen Ihro königl. Majeilätt alle Schlülfel zu denen Stadt-Thoren begeh­ret , welche Ihme durch 2. Herrn des Raths , und Herrn Vormunde find überantwortet worden, wie auch alle Mühlen zur Mahlung des Proviants. E 3 Den

Next

/
Thumbnails
Contents