Szent Benedek-rendi katolikus gimnázium, Komárom, 1892

26 mitfolgt; hieraus möge Euer Hocbgeboren liocbgeneigtenst entnehmen: dass der Bittsteller im vorigen Jabre in die Reihe der Király'schen Stipendialisten aufgenommen wurde, weil aber zu jener Zeit, weder zu Raab, noch Pressburg die Rechtswissenschaften vorgetragen wur­den, so wurde, wie schon oben erwáhnt, beschlossen: dass diese Stipendialisten in Zukunft, nacli Beendigung der Obergvmnasial-Klas­sen in Raab, die Reclite auf der Universitat zu Pest zu hören habén. Trotz diesern Besclilusse und ohne von dieser Anordnung ent­hoben zu sein, hat Sebő, selbst bei dem Umstande als (lessen Gesuch, seine Studien in Pressburg fortsetzen zu dürfen, ünberiicksiclitigt blciben musste, sich dennoch nach Pressburg begeben ; wesshalb der Fortbezug seines Stipendiums suspendirt wurde, wo doch aus der eigenen Angabe des Gesuchstellers hervorgeht, dass alle seine Stipen­diats-Collegen, die zur Fortsetzung ihrer Studien sich nach Pest begaben, der Fortbezug des Stipendiums belassen wurde, daher auch bei Sebő keine Ausnahme gemacht worden wáre, wenn er sich den Anordnungen der Fundations-Direktoren, respective seiner Vorgesetz­ten gefügt kiitte. Obschon Sebő wegen Ungehorsam des Stipendiums verlustig erklárt werden könnte, denn im Sinne der Statuten sind nur streng moralische Jünglinge damit zu betheilen, so beabsichtiget man doch keines Wegs die Entziehung des Stipendiums, nur muss Sebő seine Verpflichtung erfüllen, der Fundation und dem Besclilusse d es Fim­f dations-Auschusse s sich fügén, und so wie alle übrigen Stipendiaten 'dieser Categorie sich an die Universitat nach Pest begeben, nun wie schon oben erwáhnt, der Oberaufsicht des Fundations-Directors des Benedictiner-Ordens in Ilinsicht der Morál und Verwendung unterge­ordnet zu sein, wodurch alle möglichen Streitfragen rücksichtlich des Prüfungscalculs und der Moralitáts-Classification alléin beseitiget werden können. Die Communicate werden gehorsamst rückgemittelt. Genehmigen Euer Hocbgeboren die Versicheiung meiner aus­gezeichneten Hochachtung etc. Fölemlítendő, hogy ezen fölterjesztéssel kapcsolatban az alapító levél egy másolati példánya is beterjesztetett. A fennt idézett megyefőnöki fölterjesztésre aPozsony­ker ületi iskolai főigazgatóságtól érkezett vál asz szerint: miután a kormányt a magánalapítványokra való felügye­leti jog is megilleti, ennélfogva az alapító-levél int ézk&j^-

Next

/
Thumbnails
Contents