Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)
Mantissa
689 Salz , Stroh-Körbe , Sublimatum , Sottemacchio, spanische Asche , Steva lacca. Tonina, Weinstein, Torf, Talkstein, Tucia , rothe Erde, Teraglio, Ta- marinten, Terra di Ombra, Terra Arianna, blaue Farbe. Knopern, Vitriol, Grünspan, Weinberl Wein, Brasilienholz, VögelLeim. Zucker, Asflor, Zitwer, Ingwer, Zibeben, Zibeth, Saffran. Alle diese, und andere dergleichen nicht giftfangende, obschon in gegenwärtigem Verzeichniss nicht namentlich begriffene Gattungen, können , wenn sie auf einem mit Patente netta oder tocca versehenen Schiff, anher gekommen, unter oben vor geschriebenen Praecautioncn, übergeben werden. Wann aber solche mit unreinem Pass, oder von einem angesteckten Ort hergebracht worden, muss nach der oben gegebenen Vorschrift verfahren, wnd nacA denen Umständen, noc/t grössere Obsorg und Vorsicht beobachtet, werden. Gleichwie übrigens die Knopern, iwr nicht ansteckend gehalten icerden, also soll eben dasselbe bey denen Galläpfeln, a/s emer ähnlichen Frucht, statt finden. Auch wird das Waidkraut und andere Farben für nicht ansteckend gehalten , and viele icollen, dass dte Cochenille, and Sems/ddi/er nicAZ ans/e- ckend seyen ; allein die allgemeine Gewohnheit bringet mit sich, dass sowohl die Galläpfel, a/s die Cochenille, wnd Senisblätter der Contumaz untenoorffen werden; daher man hiesiger Orten, cm gleiches beobachtet. Viele wollen auch, dass das Gewürz, die Kraft habe, die erste Einwicklung zu reinigen; mithin es überflüssig sey, letztere wegzunehmen. Andere behaupten, dass zu grösserer Erleichterung und Freyheit der Handlung, die Lebensmittel, wenn solche auf einem Schiff, mit Patente netta ankommen, ohne Wegnehmen des Umschlags zuzulassen seyn. Ingleichen könne man Erzt, Drat, gesalzene Fische, und andere dergleichen mit reinen Pass hergebrachte Waaren, ohne Reinigung und Ausspülung derer Fässer und Truhen übergeben. Allein dessen ohngeachtet, wird man zu desto grösserer Sicherheit, die oben vorgeschriebenen Praecautionen observiren. Die Schiffleute bringen die Waaren von Schiff bis an das Ufer; Allwo die iSaní'tá'ís-Fachini solche übernehmen, und in das Lazareth transportiren. Jedoch ist die Waar eines Schiffes mit der Waar eines anderen, um die Vermischung der Contumaz zu verhüten, nicht zu vermengen; Und muss eine jede Ladung, einen besondern Ort zur Eröfnung, Reinigung, und Contumaz haben. Nachdem die Waar unter die Lazareth-Hütten überbracht worden, geschieh et die Eröfnung, Uebermengung, Uebermischung und Ucberkehrung der Ballen und Truhen auf nachfolgende Art. Cap. IV. Gesund hcits-Vor- und Obsichten, bey der Eröfnung und während der Contumaz deren Waaren in dem Lazareth. Bey Seiden- und Geisshaar-Ballen, tliut man die erste Einwicklung weg, schneidet die innere an denen Ecken creuzweisc auf, und kehret solche alle Tage um , damit die Luft auf allen Seiten dazukommen möge. Bey Woll-Leinen-Baumwollenen und dergleichen Ballen, eröfnet man die Einwicklung oben, und zieht die Waar indie Höhe, jedoch auf solche Weise 7