Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

81 ter Vorgesehene und ausführlich vorgeschriebene praecautionen bishero gehörig zur Execution gebracht worden, und dahero diese so unvermutete erweiterung der leydigen Seuche in dem Banat Temesvár erfolget zu sein scheint. Es zweifelt zwar Ihro Kays. May. nicht, es werden erholte Resolutionen an seine gehörde intimiret, und, absonderlich denen, sowohl in Siebenbürgen, alsz auch in gedachten Banat benannte Administrations-Räthen und Directo­rem dero gnädigstes Verlangen kunt gemacht worden seye, krafft dessen, nembl. denenselben die besorgung dieses wichtigen werks unter schwer ester Verantwortung aufgetragen, sie Directores auch deroselben höchsten willen, mitls genauester befolgung deren in Sachen ergangen, und weiter ergehenden Verordnungen zuerfüllen sich eyfferigst angelegen sein lassen sollen; nachdeme aber von dem, was die Directores, und zwar in dem Banat Temesvár der von Neffzern bisshero gewürcket, und pro re nata deren von zeit zu zeit sich aus­führenden umbständten insonderheit wegen deren in der Gegend Temesvár von der Pest neu ergriffenen orthen veranstaltet habe, nichts vorgekommen und al­len ansehen nach scheinet, dass die denen Cameral-Administratoren etwo al­lein auftragen wollende Direction dem obgezilten effect nicht erreichen dörffte, sondern ein solches nembl. die baldige dämpfung des übels hauptsächlich von dem nachdruck des Militär , und desselben kräfftiger mitwürkung abhange. Alsz seynd Ihro Kays. May. nicht allein über dasjenige, was zufolge deren vorhin ergangen und zuforderst oberwehnt, letzterer Resolution zur dämpfung des übels bishero vorgekehret worden, sondern auch, was a proportione des nun- mehro in Siebenbürgen abnehmend, in Banat aber anwachsenden übels etwo weiter und mehrers erforderlich sein möchte, eines ausführlichen berichts, wel­che sie Directores, soicohl an sie Hof-Commission, alsz auch nacher Hof zu erstatten haben gewärtig. Sye Hof-Commission hat auch zu berichten, was zufolge mehrerwehnter Resolution von 24. Martii wegen besorg und examinirung deren Gesundheits- Faeden an der diszländigen gränitzen verordnet, und zu dessen bewürkung veranstaltet worden, dan ob und was nach beschaffenheit des in Banat zu­nehmenden übels etwa zu Pressburg an besagte lands Confmien, und zu Wien weiter zu thuen, und mehrers vorzukehren wäre, ihre Räthliche meinung bey- zusetzen, der Hof-Kriegs-Rath aber einen dasiger orthen befindlich, oder besonders allda anstellenden Commendanten zubenennen, und denselben die Execution deren sowohl ein, alsz andere orths, oder pro re nata weiter ma­chenden , oder nach beschaffenen umbständten in instanti vorzukehren nöthigen Veranstaltungen bey seiner Ehr und repudation, oder wohl nach schärfferen einsehen aufzutragen, er Commendant aber auch solche mit eusscrslen rigore allenfahls vorerwehnden erspieglenden exempel zu volziehn. Damit also 1 -mo diese eingerissene epidemische Seuche in denen gar mit behafften orthen mit göttlichen beystandt gedämpfet, und 2-do nicht weiter umb sich greiffe, beinebens 3-io die dessenthalben ausser Communication gesezte örther an denen nötliige Lebens-Mitlen keinen mangl leiden; A-to bey denen Saltz und Proviant Transporten auf die Maros keine Gefahr oder verdächtige Communication unterlauffe. Seye Ad 1-um. Allerdings nothwendig, dass mit der sowohl in Siebenbürgen , alsz in den Temesvarer Banat angefangenen scharffen Spörung fortgefahren anbeynebens alle diejenige praecautionen, welche durch gemelle, und ander vorhin ergangene Resolution und Verordnungen geholten worden, und ma nach besliaffenen umbständten weiter zu statuiren nöthig finden wird. ferne beobachtet werden. 6

Next

/
Thumbnails
Contents