Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

34 Erfahrenheit gebracht habe, dass ohnangesehen tor zwei Jahren, als eben ich umb die damahls entledigte Supernumerariats-Stelle angehalten, sich das Barbi rer Mittl, bevor dasselbe mich als Supernumerarium admittiren wolte, von Jahr zu Jahr einem aus dem Mittl ah das gewöhnliche Orth in die Vor- statt zu setzen, folgsamb, weilen es das Publicum also erforderte, solchem hierdurch genug zu thun offeriret, jedoch nur das erste Jahr observiret, das änderte Jahr aber, wie Euer Röm. Kais, und Königl. Kath. May. aus der mir ertheilt: hiermit allerunterthänigst beyschlüssenden Magistratual-Decision al­lergnädigst zuersehen geruhen, der Succediren sollende zwar die Barbier- Böckh zum Zeichen ausgehänget, Jedoch in seiner Officin in der Statt conti- nuiret habe, dass also, wann nächtlicher Weill in der Vorstatt sich etwas ereignet, der Patient disconsoliret verbleiben, ja icohl gar in defectu einiger Hilff verderben, und sterben hat müssen; So ist mir zwar diese Supernume­rariats-Stelle auch mit der Condition, dass ich Gesellen halten könne, con­fer iret, von mir das Burger-Recht übernohmen, und das gewöhnliche Jura- ment bereiths abgeleget worden, zumahlen aber jedoch offt erwehntes Mittl nicht allein der Gesellen, und eines unumbgänglich aufzudingen, und zu hal­ten kommenden Lehr-Jungs-halber contradiciret, Sondern damit ich mich nicht in das Wiennerische Mittl incorporiren könne, allda vorgebogen, und dahero wohl vorsehe, dass ob ich schon der Magistratual-Assistenz mich ver­sicheren könte, jedoch als Supernumerarius solcher Gestalten aus puren JSeyd beständige persecutiones erdulden müsse. Als gelanget an Euer Röm. Kays, und Königl. Cath. May. mein allerun- thänigst-fussfallendes Bitten, in allergnädigster Erwegung oberwehnter moti- ven, und dass in dem allhiesiaen vpn fünff Membris bestehenden Barbirer Mittl, wohl icenige taugliche Subjecta sich befinden, die dermahlige circum- * stanüen aber ein tauglich, und wohlerfahrnes Subjectum umb so mehr erfor­dern, den allergnädigsten Befehl dahin ergehen zulassen, damit gleich wie zufolge Euer Röm. Kays, und Königl. Cath. May. unlängst ertheilte allergnä- digsle Resolution, ein wohlerfahrner Maurer-Mayster in allhiesigen Zech über­nohmen hat werden müssen, ich zu avertirung einer beständig androhenden Verfolgung, in das allhiesige Mittl gleichfalls acceptiret, und einverleibet wer­den solle; der ich in allerunierthänigster Hofnung dieser allergnädigsten Kays. Resolutions-Gewährung in allerunterthänigster Submissioii fussfallend ersterbe Euer Röm. Kays, und Königl. Cath. May. allerunterthänigster Vasall Johann Conrad Römer, Sr. Excellenz Hm. Georg Grajfen von Erdödy, Kammerdiener. 45. lilies in Comitatus Posoniensis dominio Éleskeö. Conci. Cons. die 5. Septbr. 1732. (In seq. M. R. ddto 25. Aug. 1732.) In Comitatus Posoniensis dominio Eleskeö pecorum cadavera, pelle detracta ad fluvium Moravam projecta, infectionem incolis Austriae quoque minantur, atque ideo in patratores seria animadversio decreta. 4«. lilies in insula Muraköz et dominio Csáktornya. Conci. Cons. die 26. Septb. 1732. (In seq. 31. R. ddto 16. Septbr. 1732.) Recrudescente in insula Muraköi et dominio Csáktornya lue pecorum ob non obser­vatas solitas praecautiones — serio iterum dissectio pellium et cadaverum profunda humatio intimatur.

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