Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

30 zu Parakin in Sémién, und zu Crajova in der Walachey gemessen und hier­aus nach Sclavoniz geschicket: respectu deren Posnisch- und Dalmatinischen Conßnen ein gleiches durch die I. Ö. Hof-Cammer von Grätz aus veranstaltet, und zu Salarirung derenselben, von der Kay. Hof-Cammer ein fundus ausge­wiesen: wie auch gegen der von dem Kay. Hof-Kriegs Rath Ihro nächst Com- municirenden Specification die restantiarii in gesundheits-Sachen bezahlet: übrigens und 6. die Proviantirung der bedränckten Statt Segna und der in Lika ein­ruckenden regulirten Mannschaft der zu Grätz in Sachen besonders zusammen gesezten Commission zu besorgen überlassen werden solle. Jedoch wollen Ihro Kay, May. endtlichen bis auf weithere Verordnung gestatten, das die Albanes­sen, welche laut allegirten Administrations bericht aus gesunden orthen her- kommen, gegen dreymahligen schwemmung ihrer Schafe und übrigen in be­sagten Bericht bereiths vorgeschriebenen Praecautionen, wann es die Befehls­haber annoch ratlisam fündten, für diesesmahl die erträgliche Winterweith in disseitigen gemessen mögen, der gestalten jedoch, das man sich sowohl ex parte militari, quam camerali wegen des fürwehrenden gesundheits Stand in gedachten Albanien genau und verlässlich informiren, für das fürkehrende die Oberaufseher und Befehlshaber ein- als andern weegs mit Ehr und repu­tation Leib und Leben stehen, keines weegs aber mit dem also herüber las­senden Vieh, auch Leuthe mit herüber gelassen werden sollen. Wien, den 24. Novbr. 1731. Per Imperatorem. 40. Hospitale et xenodochium pauperum in oppido Rákos. Conci. Cons. die 10. Januarii 1732. (In seq. M. R. ddto 8. Jan. 1732.) Hospitale eí xenodochium pauperum Scti Joannis IS'epomuceni in oppido Rákos juxta tenores adnexi / fundari posse annuitur. / G.s J, Ch.l Allerdurchleüchtigster Grossmächtigster, Unyberwündlich- ster Röm. Kays er, auch zu Germanien, Hispanien, Hung am und Böheimb etc. König, Erzherzog zu Oesterreich etc. Allergnädigster Kayser, König und Herr Herr! Euer Kays, und Königl. May. belieben allergnädigst zu vernehmen, icass massen mit Vorwissen und ei'laubnus des Ordinarii alss dieses orths zugleich Geist- und Weltlicher Obrigkeit wir Endts - Unterzeichnete vor ungefehr anderthalb Jahren die so genannte Tarnoczische Frey-Mühle allhier in Marck-Croissbach am Hung arischen See nächst Edenburg Kaüfftichen an unns gebracht haben, des heiligen willens, darauss ein Spittahl für die allhirige erarmete zu stüfften; Wie wir dann die Statua dess Heiligen Joannis von Ne- pomuckh samt der Unterschrift: Spitt all unter dem Schutz des gro- sen Wunder - Manns und sonderbahren Freunde Gottes Joannis v. Nepomuck bey dem an einem bachel gelegenen Eingang des Mayerhoffes würcklichen aufrichten lassen. Wan nun Allergnädigster Kayser, König und Herr! dises Gott-gefäl­ligste Werckh nach dero Heiligsten Intention lauffet, krafft welcher ein jedes Orth seine erarmete erhalten solle, umb hierdurch die unter den Nahmen de­rer armen nit selten herum schwerbende Zigeüner und anderes loses gesindel von denen Erblandischen Granitzen abzuhalten, und also von verschiedenen vorhin im schwung gegangenen S. V. Dieb- und Rauberey etc. befreyel und sicher leben zu können.

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