Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

Resolutio. Der in Sanitäts-Sachen cerordneten Hof-Commission wide- rumb zuzustellen, und haben Ihro kay. May. über denlhro gehorsambst besche- hcnen Vortrag allergnädigst resolviret: dass 1. es bey der jüngsthin unterm 26. October*) ver ordneten allgemeinen und durchaus gleichen Lands-Spörr gegen das ottomanische Gebieth und ve- nelianische Dalmatien der Zeit sein ohnveränderhches bewenden dergestall- tcu haben solle, dass ton daneti keine Personen oder der Infection unterworf- fene Waaren, von wannen selbe immer kommen mögen, mit oder ohne Fede diesseits eingelassen, hingegen. 2. Die der Infection nicht unterliegende Waaren gegen genügsamer praecaution zur 42 tägigen Contumaz ohnnachlässig angehalten; damit aber die neu erbauten Contumaz Hauser zur unterkomm, und abtheilung deren allda ankommenden Frembden gehörig eingerichtet seyn, ernstliche Sorge ge­tragen , und dessenthalben verlässlicher Bericht eingezogen. 3. Die wieder die ausgesezte Contagions Chirurgos und Contumazmei- sler, welche umb gelt leuth- und Waahren ohne erstreckung der vorgeschrie­benen Contumaz-zeit in diese Länder eingelassen haben sollen, angefangene inquisition alles Fleisses fortgesetzt, und die schuldig befindende, anderen zum abscheu auf das schärfeste abgestraffet. 4. Die Contumaz heuser aller orthen in vollkommenen Stand gesezet, und wie selbe mit beambten, Bau und arideren Nothdurfften dermahlen be­schaffen , ohnverlängert nacher Hof berichtet 5. Die auf denen gränitzen und Passen ausgestellte Officier wegen ge­nauester Wachthaltung mit Leib, Leben, Ehr und reputation hafften. 6. Und gegen genauer beobachtung dieser Veranstaltungen die Meer- Porti Fiume und Buccari bey verstatteter Communication mit Crain und Carl- Statt derzeit annoch gelassen, wie dan auch Ihre Kay. May. bei der republic Venedig wegen eröffnung der Spörr gegen Buccari und Fiume, auch nicht weithere Verführung wieder Triest durch Dero daselbst residirenclen Herr Bottschafter Vorstellung ihnen lassen werden; hingegen 7. ersagten Meer-Porten die Vermischung und umbgang mit denen dis­seitig und venetianischen Banisirten Insulen und örthern, wie auch: 8. denen kay. Unterthanen zuCovinaz undLika aller Handel und Wan­del mit denen Kotoranern und übrigen Dalmatinern bey scharffer Straf ver­holten sey, und zur Anstrengung deren, wie vorkommet, widerspänstig sich bezeugenden Lovinazern dem Obrist Lieutenant Dapp in derLicka eine regu- lirte teutsche Mannschaft zugegeben, und biss dahin die zur gemeinen Sicherheit gegen erstbesagte Lovinazer torgekehrte abschneidung in der Licka haften; auf den fahl aber 9 da das übel in das österreichische Gebieth kommele, so Gott verhüte, der Haubtmann zu Fiume und die Landschaft zu Crain alle gemeinschaft mit allen zuruckgelegenen Ländern ohne unterschied aufheben, und auf das ge­naueste beobachten, solchergestallten denen benachbarten venetianischen rc- presentanten durch die erinnerung deren beweglichen Ursachen aller anlass zu einem schädlichen bedenken benohmen; endlichen 10. zu bedurff der ausgeschlossenen Statt Segna von dem Land Crain auf Veranstaltung der Hof-Cammer allenfahls auch aus denen Militar-Maga- ztnen verlässlich hinlängliche lebens Miltl, und zwar bey etwo vorhandener ohnvermögenheit baarer bezahlung anticipato ohne aufschub verschaffet, bey- nebens in ansehung des alldaigen guten gesundheits stands und wieder die *) ^ *4e arrliisuni ordinationis ddto fi. Novbr. M. R. ft 9. IVovbr. Cons, 1731.

Next

/
Thumbnails
Contents