Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis

263 Penes cujus communicationem Consilio isti Regio Locumtenentiali benigne committendum esse duximus: quatenus circa praefati supplicantis instantiam, ca­pta praevie informatione, apud Magistratum antelatae civitatis Pestiensis sibimet incumbentia agere noverit. In reliquo eidem Consilio Regio Locumtenentiali gra­tia , et clementia nosra Caesareo Regia benigne ac jugiter propensi manemus. Datum Viennae ut s. ren verbiettig bin, angedeyen zu lassen. In Urkuiid dessen meine Fertigung. So ge­schehen Temesvár den 14. Monath Febr. 1740. Jahr. Bergmayer m. p. Kais. Kön. Staabs Chyrurg. B. Kraft gegenwärtigen Altestire ich Endes unterschribener, wie ick dem Joseph Frantz Mutz aus Pest in Hungarn gebürthig, weillen selber gesinnet unter ein Löbl. zum Ersten vorfallenden Königl. Régim, als unter Feldscherer zugehen, nach Ord­nung Examinirel und anihme gedachten Joseph Frantz Muz genugsamme Fundamen­ta Chyrurgica solcher gestalten halber gefunden habe, dass solcher bei Jedweder Löbl. Régim, als gemeiner Feldscherer kan aufgenohmen werden , seine Functio­nes Chyrurgicas verrichten, mit dem reservat jedoch , dass Er Frantz Joseph Muz mit denen ihme verobligirten Verrichtungen , Behutsam- und vorrichtig gehe , und keine Chur von Consideration, ohne des Regimts. Feldscherers unternehmen , in abwessenheit dessen aber , wird Er an einem solchen, so in arte Chyrurgica vor dem Experimentirtesten kann gehalten werden, verwiesen sein. 7.u mehrerer Be- kräfftigung ist meine eigene Hand tunt er schrift und Ferlligung. Sign. Temesvár den 16. Martii 1740. Joseph Rauenet Königl. Staabs Medicus m. p. C. Ich Endes gefertigter Bezeige hiemit, Kraft dises dass zu gehörsambster folge, eines Hochlöbl. Königl. Hof-Kriegs-Rath gnädig ergangener Verordnung , vorzeiger die­ses Frantz Joseph Muz, aus Pest in Hungarn gebürtig, welcher gestalten gesinnet, unter ein was Beliebig Königl. Regimt. als unter Feldscherer zugehen, meiner ob­habenden Pflichten gemäss examiniret, und denselben in Praxi dergestalten erfahren und versiret zu seyn Befunden habe, dass Er zu Ihro Königl. May. allerhöchsteti dinn- sten bei einen Löbl. Königl. Regimt. als ein unter Feldscherer unbedenchlich an- und aufgenohmen werden, und unter dem Regimts. Feldscherer settle Functiones Chyrurgicas verrichten könne, mit dem reservat jedoch, dass Er Frantz Joseph Muz, an ihme obligirten Verrichtungen, Behutsam, und vorsichtig gehe, und keine Curen von consideration ohne des Regimts. Feldscherers, oder in dessen abwesenheit, oder Entfernung des in arte Chyrurgica für dem Experimentiertest gehalten werden, verweist, zeugnus dessen. Sign. Temesvár den 16. Martii 1740. Bergmayer m. p. Königl. Staabs Chyrurgus. (1. War. Pi. N. ober und unter Eideste sambt einen ganzen Ehrsammen Milli deren Baader Chyrurgorum bei dero haubt Lande in der Königl. freien Haupt Slat Presburg in nieder Hungarn erkunden, und bekennen hiemit, das nachdeme vorweiser dieses Frantz Muz von der Königl. Statt Pest in Hungarn gebürtig bey dem Kais. Königl. Staabs Chyrurgo, nahmens Pergmayer , in der Vöstung Temesvár, die Kunst der Chyrurgen zwar erlehrnet, und nach v rlauff zweien Jahren, von zeit dero anno 1738, untern 12. Febr. geschehener aufdingung hinwiederumben freigesagt worden, Ersagter H. Staabs Chyrurgus aber dem vernehmen nach, bey keinen ordentlichen Mittel incorporirt gewesen wäre, mithin die unter seiner eigenhändigen fertigung obbemelten Frantz Muz ausgehändigte Lehrbriff ebenfals bey einen Privilegirten Mitei deren Baader, und Chyrurgorum ausser acht gesezt werden möchte, Würmehr be­rührten Frantz Muz auf dessen gezimmendes ansuchen , in betracht seiner allbereit durch 9. Jahr lange bey verschieden Kais. Königl Regimt. drey und Erspiisslich geleisten Feldtscher diensten, haubtsechlich aber in erwegung der ihme in der Chy- rurgie vermag producirten glaubwürdigen altestaten, beywohnenden guten Wissen­schaften, und erfahmuss, bei unser Mittel getvehnlicher mass, aufgedunckt, zu einen Lehrherrn unserer profession nahmens Simon Schneider, ordent'ich gestellet, und da wür ihme zu all erforderlieh Verrichtung habil, und fähig befunden, hin- wiederűmben nach kurzer zeit gewith frey , und leedig gesprochen, zu den ende wie auch o/flbemelt H. Frantz Mutz gegenwärtiges Attestatum, und respective Lehrbrieff sub authentico ausfertigen, und ihme zu beferdermug seines glicks bester mass, re- commcndiren wollen, so geschehen Presburg den 16. Maii 1751. Jahrs. Joseph Gasteil p. t. ober Eltester, Simon Schneider gewester Lehrherr.

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