Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis

253 / Sacratissima Majestas! Ex advolutis genuinis paribus extractuum protocollarium a) et 6) mon­tanae primariae civitatis Cremnicziensis uberius benigne perspicere dignabi­tur Eadem SSma Caesareo-Regia Majestas Vestra; qualiternam me adhuc anno a) Extractus protocolli de anno 1748. die 21. Junii celebratae magistratualis Sessionis. Nachdeme Herr Georg Sailler , von einem Lobi. Magistrat, wegen seines vor einem Apotheker annehmenden Sohns sich declariret, in Fall ein Löbl. Magistrat denselben nicht, sondern den Herrn Samuel Kröpfß, alsz mit ihtne Concurrenten annehmen würde ; derselbe Herr Johann Georg Sailler dass Bürgerrecht erlegend, eine a parte Apotheken aufzurichten gesonnen seye ; dahero von Einen Lobi. Magi­strat die quaestion entstandten • ob ihre zwei Apotheker hier in der Stadt subsi- stiren könnten ? und weilen die Erfahrung mit sich gebracht, dass ihre zwei nicht bestehen könnten , wurde pluralitate votorum besschlossen: Dass nur einer , et pro exigentia anjezo grassirenden vielfältigen Krankheiten wohlerfahrnen Apotheker , nebst cassirung aller andern hier befindlichen Fuschern auf- und angenohmen werden sollen; mithin in ansehung sowohl des vorgeschribenen Schlusses , und durch Herrn Antonium Körmendy Innern Rathsverwandten, alsz Bergmeistern, von seithen des Löbl. Cameral-Standt, und respective HaurSchaft, bei einem Löbl. Ma­gistrat geschehener Recommendation , alsz auch durch Herrn Carolum Yo j ta , der königl. freyen Bergstadt Schemnitz Medicinae Doctorem practicum hierinfalls über- schickter Opinion gemäsz , icurde Herr Samuel Kröpfß , nebst Cassirung , wie vor­gemeldet, allhier befindlichen Fuschern, vor einem Stadt-Apotheker pluralitate voto- rnm resolviret und angenohmen. Cremnicii die 26. Junii 1748, (L. S.) Ex resolutione amplissimi Magistratus , per me Ladislaum Petrovich, jur. sur. notarium. bj Löblicher Stadt-Magistrat! wohl Edle, wohl Weise, Gestrenge etc. Einem Löbl. Stadt-Magisrat habe gehorsambst zu entdecken: teas gestalten Herr Johann Sailler angetnelter Bürger jüngst verwichenen Tagen mir die Ehre gegeben, und in dessen välterliche Behausung gezimmend invitiret, auch occasione dessen mir vorgebracht : ich solle mich mit ihme Comportiren , und in seine praetensive aufrichtende Officin einwilligen, mit Vorwendung widrigen Falls müsse sich bey höheren Berhörden, und ivan es dahin kommen solte , auch bey Ihro Maj. der Kötiigin unserer allergnä­digsten Frau anmelden , und hierinfalls mit einer nöthigen Remedeur vorsehen , liesz sich auch bis erreichenden Effect durch keinen Menschen hindern. Allein nicht ohnbekant wirdes noch sein Einem Löbl. Stadt-Magistrat, dass gleich bey meiner hochgeneigter Aufnahme, ztcey quaestiones entstanden, und zwarl. ob zwei Apotheker allhier subsistiren können, 2. ivelchen Ein Löbl. Stadt-Magistrat aus uns beeden erwehlen wolte ? so ist erstlichen durch Gutachtung der gewöhnlich und singillativen Stimmen deliberirt, dass nicht zwei, sondern nur einer subsi­stiren werde , indeme die Stadt sehr Compendios, und woferne weder einer, noch der andere eine genügsame Distraction derer Medicamenten haben solte, so würde das Publicum innerhalb einem oder zwey Jahren widerumb mit lauther alten und ver­legenen Medicinen tractiret werden, wie die erfahrnus solches schon vorhero mit sich gebracht. Dass zweite aber betreffend, und vermag Herren Doctoris Vojta Sendt- schreiben die qualilüten an mier besser befunden worden , mithin auch sumpta bo­ni publici ratione mich vorzustellen dem Königl. Inn- und Aeusseren Rath belie­bet hat. Darumb auch aus Benevolenz eines Löbl. Stadt-Raths , ein Curial Proto- colls Extract sub authentico civitatis sigillo auf mein gebührendes Verlangen , mir hochgeneigt ertheilet worden. Nunmehro auf mein dergleichen glaubwürdiges In­strument und ohnzweifelbahre Löbl. Stadt-Magistrats Fidedignität und Authorität verlassend, mich nicht nur allein mit Materialien , sondern auch dar zu gehöri­gen Einrichtung , nebst Reisz und anderen nahmhaften Spessen versehen. Wann nun aber Herr Sailler denen Magistralual-Deliberationen zuwiderstre­ben , nicht aber vermag seiner bürgerl. Pßicht und Schuldigkeit schon bey derley Constitutionen sich zu accomodiren beßeisset, und mir so nahmhaftig zu praeju- diciren gesonnen ist. Alsz habe wider solches Herrn Saillers sowohl einem Löbl. Stadl-Maqistrats auch mir sehr nachtheiligen vernehmen solenissime protetesliren wollen mit anae- henckter gehorsambsler Bitt, Ein Löbl. Stadt - Magistrat, wolle ihme Herrn Sailler von allen seinem nunmehro unerlaubten Intentionen inhibiren, und meine gegenwärtige Protestation dem Curial-Protvcoll einverleiben, damit wann es von- nöthen wäre, mir auch ein rechtmässiges Tastimonium hierüber könnte ertheillet werden. Und obwohlen ich hierinfalls bei Einem Hochl. Consilio Regio meine nolh- wendige Passus gemacht, und meine mit nächsten im Staudt bringende Officin tu

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