Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/2 (Budae, 1855)

Continuatio prima regiminis imperatoris ac regis apostolici Francisci (II.) I.

80 Quas Protoniedici Regni propositiones Regium hoe Loeumtenentiale Con­silium Praet. Dorn. Vestrae cum eo communicat, ut eorum manuductione omnia quae reflexe ad locales circumstantias ad secundandum salutarem hunc scopum finden , alles zu ihun , damit ihre Kinder diesem Vebel entzogen icerden. Wenn aber das­selbe überdiess auf eine sehr leichte, verlässliche, gar nicht kostspielige, und in jedem Betracht unschädliche Art bewirkt icerden kann : so ist gewiss jeder Hausvater strafbar, der das Mittel dieser Bewirkung nicht ergreift. §. 4. So wie ein Mensch, der bereits geblättert hat, die Blattern nicht wieder be­kömmt ; ebenso kann demselben, bevor er noch geblättert hat, eine andere ungemein ge­linde, unbedeutende Krankheit milgelheilt werden, welche gleichfalls bewirkt, dass er her­nach die Blattern nie bekömmt. Diese Krankheit, welche in einer den Blattern etwas ähn­lichen Pocke auf der Haut besieht, wird eben darum Schutz pocke genannt. §. 5. Die Schutzpocke wird den Menschen , welche man vor den Blattern schützen will, durch einen sehr oberflächlichen, selbst für empfindliche Kinder kaum, und dies nur für einen Augenblick schmerzlichen Stich oder Schnitt mit gelheilt, welchen man ge­wöhnlich am Oberarm anbringt, und in welchen man sodann die aus der Schulzpocke eines andern Menschen genommene Feuchtigkeit , welche entweder noch flüssig, oder ein­getrocknet ist, hineinbringt. Diese Beibringung einer Feuchtigkeit, welche Schutzpocke er­zeugen soll, wird Einimpfung der Schulzpocke genannt. Aach drei Tagen erscheint da­selbst ein festes Knötchen , welches späterhin zur Blase wird , die ein rot her Hof umgiebt. Endlich wandelt sich dieselbe in einen an der Haut anklebenden Schorf um. Binnen 14 Tagen ist der ganze Verlauf der Schutzpocke geendiget. <J1. 6. Die Vortheile, welche die Einimpfung, die darauf folgende Erzeugung der Schutzpocke mit sich bringt, sind folgende : a) Die Schutzpocke ist in den meisten Fällen so beschaffen, dass der damit behaf­tete Mensch sich übrigens in jedem Betracht ganz gesund fühlt. Gesellt sich manchmal eine Kränklichkeit hinzu , so ist sie immer sehr gelinde, von kurzer Dauer, von keinen Folgen, und vergeht von selbst ohne irgend einem Arznei-Gebrauch. Koch weniger entste­hen hernach andere Krankheiten, deren Ursache in der vorhergegangenen Schulzpocke läge. b) Der mit der Schutzpocke behaftete Mensch bedarf keiner besonderen Nahrung, Getränkes , Lebens-Ordnung. Kur in so weit muss er sich von Krankheits-Ursachen hü­ten; als man das immer zu Ihun verpflichtet ist. c) Man kann die Schulzpocke zu jeder Jahreszeit, bei jeder Witterung , in jedem Alter, dem neugebornen Kinde wie dem ältesten Menschen , den schwächlichen eben so , wie starken Personen mittheilen , ohne dass in dem Erfolge irgend eine Verschiedenheit statt habe. d) Kur dort entsteht eine Schulzpocke an der Haut, wo man ihre Feuchtigkeit an die gestochene, oder geschnittene Stelle anbringt. Alle andern Theile bleiben von ähnli­chen Ausschlägen verschont. Kie kann also von den Schulzpocken , so wie von den Blat­tern, das Gesicht verunstaltet werden. e) Ein mit der Schutzpocke behafteter Mensch kann mit andern umgehen, ohne ihnen dieselbe mitzutheilen ; ganz anders wie bei den Blattern, wo von einem blätternden Menschen alle, die mit ihm umgehen, von einem einzigen Hunderte angesteckt werden können. f) Wenn ein Mensch bereits die Schulzpocke gehabt hat, bekömmt er nie in seinem Leben die Blattern. Koch nie hat ein Mensch die Blattern bekommen, welcher vorkero die Schulzpocke gehabt hat. Dieses ist der wesentliche, höchste Vortheil der Schulzpocke, ohne welchem die übrigen nicht in Betracht kommen würden. §. 7. Jeder Hausvater wird demnach die erste Gelegenheit ergreiffen , seinen Kin­dern die so wesentlich vorlheilhafle Schulzpocke millheilen zu lassen. Zugleich muss er aber vorzüglich darauf bedacht sein, dass diese Miltheilung durch einen der Sache kundigen, verlässlichen , redlichen Mann geschehe, um auch wirklich vollkommen versichert zu sein, dass es Schutzp ock c und nicht etwas anders gewesen sey, was den Kindern beigebracht ward. Denn es wäre sehr traurig, Schützling wider die Blattern gesucht, und durch ei­nen hiebei vorgefallenen Irrthum , durch Unwissenheit, Nachlässigkeit, oder gar Bosheit eines andern seinen Zweck verfehlt zu haben. Derselbe Hausvater wird immer vorsich­tig , und klug handeln, wenn er sich nach vollendetem Verlaufe des auf die Einimpfung erfolgten Hautaus schlag es von dem Impfarzte die schriftliche Erklärung geben lässt, dass derselbe wirklich Schutzpocke war. §. 8. Der arme Bürger, dem die gütige Fürsorge des Königs Menschen zusendel, welche die Kunst verstehen , die Schulzpocke gehörig mitzutheilen , und sich bereitwillig herbeilasscn , sie seinen Angehörigen unentgeltlich bcizubringen , irtrd diese höchste Gnade mit Dank und Verehrung annehmen, die Scmigcn zur Duldung der Einimpfung anhalten, o

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