Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)

Regimen Francisci I. imperatoris ac regis

770 1403. Cura bubonum pestilential! um. Cond. Cons. Jß 53S6. die 15. Martii 179G. (Tn seq. M. R. JIS 222S. ddto 29. Febr. 1796.) Praesentem descriptionem Remediorum ad propellendam Pestem per Fa­cultatem Medicam Viennensem praescriptorum, medio Proto-Medici Regni Fa­cultati Medicae Pestiensi, erga petitum ejusdem ddto 10. Februarii a. c. eatenus horsum lactum / pro congruo usu communicari. Datum Budae ut s. / Hochlöbliche k. ung. Hofkanzley! Der medizinischen Facultät ist aufgetragen worden ihr Gutachten zu erstatten: ob der Vorschlag, einen Punkt, von welchem der vorhin sich ge­zeugte Beul (Bubo) wieder zurücktritt, mit glühenden Eisen zu brennen, bey der in Syrmien ausgebrochenen Epidemie mit Nutzen könnte angewendet werden ? Gutachten. Die Beulen (Bubones) sind ein Werk der Natur, wo­durch sie sich von dem bösartigen Krankheits-Stoffe zu entledigen trachtet. Hat nun die Natur so viel Kräfte, dass sie nach und nach die Beulen zur Reife und Eiterung bringen kann, so geschieht dieses gemeiniglich mit Er­leichterung der Zufälle und die Kranken genesen. Zeigen sich aber Beule in einer oder anderer Gegend, die an Grösse nicht zunehmen, und keine Er­leichterung der Zufälle verschaffen, oder bald wieder verschwinden, so ist dieses ein sehr böses Zeichen, welches andeutet} dass die Natur nicht hin­länglich Kräfte besitzt, die Krankheit Materie zu überwältigen und von sich zu stossen. Aeusserliche und reitzende Ableitungs-Mittel können in solchen Fällen wenig oder gar nichts helfen, iceü die Krankheits-Materie, aus Mangel der Naiurkräftc, noch nicht hinlänglich bearbeitet und zur Ableitung tauglich ge­macht ist. Hingegen bezeigen mehrere Beobachtungen, dass bey solchen Umstän­den gelindstärkende innerliche Arzneyen manchesmahl die erwünschten Dien­ste geleistet haben; desswegen glaubt die medizinische Facultät, man sollte in dergleichen Fällen das Mittel A) oder B) versuchen, wenn die Aerzte, welche den Kranken persönlich beyslehen, dawider nichts einzuwenden haben. Ucberhaupt halten die meisten sowohl älteren als neueren Schriftsteller die äusserlichen Behandlungen mit ätzenden und scharf reizenden Mitteln mit Skarifizirung und Ausschneidung der Beulen etc. für höchst schädlich, und glauben durch Erfahrung überzeigt zu sein, dass durch ein so hartes und oft unzeitiges Verfahren bei manchen der Tod sei befördert worden, welche die Genesung erhallen hätten, wenn man das ganze Geschäft lediglich dem Gange der Natur und ihrer Wirkung würde überlassen haben; weil durch solche fürchterliche Operationen immer mehrere Zufälle entstehen, und oft Verblu­tungen folgen, wodurch die Kranken geschwächt werden, und die Natur in ihrem Gange und Wirkung gehemmet und irregeführt wird. Da nun das Brennen grausam, schrecklich und äusserst schmerzhaft ist, und man bei solchen Fällen weder aus Erfahrung, noch aus Vernunft­schlüssen mit Grunde einen Nutzen davon hoffen kann, sondern vielmehr alle bösen Folgen zu fürchten hat, so ist die medizinische Facultät der Meinung, dass dieser Vorschlag bei der in Syrmien ausgebrochenen Epidemie schlech­terdings mit Nutzen nicht könne angewendet werden. Wien den 31. Okt. 1795. — N. Dekan und medizinische Facultät. Michael Jul. Haunalter m. pr., Facult. Med. pr. t. Decanus. Joseph Langmayer m. pr., Facult, Med. Notarius.

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