Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)
Regimen Josephi II. imperatoris et regis
18 Erstens: dem Ausbruche der Wuth an Hunden und anderen Thiercn kräftig vorgebogen, dieselbe also in ihrer Wurzel ersticket werde: dass man Zivcytens: auf den Fall, als sie dennoch ausbricht, alle weitere Beschädigung der Menschen.und des Viehes verhüte, und dass endlich Drittens: den wider besseres Verhoffen dabey etwa verunglückten Menschen durch die dermalen bekannte bestmöglichste Rettungsmittel beygesprun- gen werde. Diese drey Gegenstände können nun anderst nicht als durch die genaueste Beobachtung folgender Verhaltungspunkte erreichet werden. 1- ino. Aus der gemeinen Erfahrung ist bekannt, dass die Wuth unter allen einheimischen Thieren nur bey den Hunden so wie unter den wilden, nur bey den Füchsen und Wölfen ursprünglich zu entstehen, und von solchen sohin erst entweder durch Bisse, oder durch die Begeiferung den Menschen und Thieren, mitgetheilet zu werden pflege; das erste Augenmerk muss also auf die Verminderung der unnöthigen Hunde gerichtet werden , denn je weniger Hunde im Lande sind, je seltner wird diese fürchterliche Krankheit ursprünglich entstehen, und mitgetheilet werden. Es wird somit jedermann erinneret, die unnöthigen Hunde selbst abzuschaffen, damit man es von Obrigkeits wegen zu thun nicht gezwungen werde , wovon nur jene Partheyen ausgenommen bleiben, icelche solche zu ihrem Gewerbe, oder eigener Sicherheit halber unentbehrlich gebrauchen. 2- do. Jeder Eigenthümer eines Hundes, und jeden anderen Thieres hat dafür zu stehen, dass bey solchen die Wuth nicht ausbreche, weil derselbe aus dem, was hierunten folget, den Anfang dieser gefährlichen Krankheit aus ihren Kennzeichen wahrnehmen, und ihrem Ausbruche also zuvorkommen kann, wenn er nur seinen Hund, und übriges Vieh sorgfältig beobachtet, welche Pflicht genau zu erfüllen jeder um desto sorgsamer seyn solle , als er, wann von seinem Hunde, oder anderem Thiere ein Schaden von dieser Art geschiehet, hiervor zu stehen hat, vorhinein auch versichert seyn kann, dass bey jedem solchen Falle , wer der Eigenthümer des wüthig gewordenen Hundes, oder Thieres sey, die strengste Nachforschung geschehen werde, welche dann auch jeder Ortsobrigkeit hiemit ernstlich, und mit dem Beysatze auf getragen wird, dass von selber die jedesmalige Anzeige alsogleich hieher gema- chet werden solle. 3- tio. Wenn ein Hund, sehr wenig oder gar nichts frisst, oder säuft, oder andere Zeichen des Krankseyns an sich wahrnehmen lässt, so muss er mit doppelter Sorgfalt beobachtet werden, weil dieses allemal ein verborgener Anfang der Wuth seyn kann. 4- to. Hält die Krankheit des Hundes an, wird derselbe traurig, verkriechet sich, fliehet er die Menschen, murret er nur anstatt zu bellen, sieht er in den Augen verwirrt aus, zeiget er sich unruhig, nimmt er nur wenig oder gar keine Nahrung mehr zu sich, verabscheuet und fliehet er das Wasser, oder das Nasse überhaupt, so ist nicht mehr daran zu zweiflen, dass dte Wuth ihn ergriffen habe. 5- to. Die wirklich ausgebrochene Wuth eines Hundes ist endlich aus nachfolgenden Zeichen abzunehmen; derselbe kennet seinenHerrn nicht mehr, seine Stimme ist ganz verändert, er leidet nicht, dass man sich ihm nähere, beisset die, so solches thun, entfernet sich von seinem Aufenthalte, hat einen schwankenden Gang, läuft nach der Quer, lässt den Kopf und den Wä- del hängen, schäumet vor dem Maule, strecket die Zunge heraus, welche meistens nicht mehr roth, sondern bleyfärbig ist, wird von anderen Hunden