A Budapesti Királyi Magyar Tudomány-Egyetem szabályzatai 1859-1893
Akademischen Behörden der k. k. Universität is Pesth
15 Dekanats-Kanzlei zu reponiren, und sorgfältig aufzubewahren. Für die Normalien wird ein besonderer Fascikel eröffnet. §. 36. Sämmtliche Mitglieder, so wie das übrige Universitäts-Per- sonale sind insbesondere zur Geheimhaltung des Vorganges in der Verathung, Abstimmung und Beschlußfassung über die in den Sitzungen verhandelten Gegenstände verpflichtet.
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