Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

257 frey gelassen seyn solle. Gebieten derohalben Euch Eingangs- bemelten allen, und jeden, dass ihr obvorbemerckter Unserer ernster Verordnung in allen Stucken punctualen, und gehor- samben Vollzug (sovil Euch militärischer Seiths concurrenter zuekommet) leisten, mithin zur respective Vorbieg- und Ab- kehrung der contagiosen Seuche überall immer mögliche Obhuet, und getreuen Eyfer daran strecken, auch nichts an Euerer Pflicht, und Kräfften zu dem Ende erwinden lassen ; Wie hin­gegen auch Schliesslichen denen angestellten Cameral-Land- schafftlich- und Comitats-Commissarien zu Schützung ihrer dissfalls ihnen aufliegenden Incumbenz, und Function allen ansinnenden, und nöthigen Beystand jedesmahls unwaigerlich, und fertig darbiethen wollet. Das maynen und wollen Wir bey widrigens Unserer höchsten Ungnad, auch schwährer Ver­antwort- und Bestraffung, wird auch hieran Unser gnädigst­und Ernstlicher Will und Befehl vollzogen. Geben in Unserer Stadt Wienn, den Siben und Zwaintzigsten Monaths-Tag Decembris, im Sibenzehenhundert und Neundten, Unserer Reiche dess Römischen im Zwaintzigsten, dess Hungari- schen im Zwey und Zwaintzigsten, und dess Böheimischen im Fünfften Jahr. Joseph. Eugenius von Savoye. (L. S.) Ad Mandatum Sacr. Caesar. Majestatis proprium. Johann von Tiell. 17

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