Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)
II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék
224 — und Hausmütter ihren Hausleuten mit guten Exempeln Vorgehen, und sie öfters zur Furcht Gottes, Andacht, und dergleichen guten Werken vermahnen; sie aber sollen imgleichen den Zunder der Laster, so da sind das überflüssige Essen und Trinken, auf all Weise meiden. 2. Weil die Contagion nicht allein aus übelem Einflüsse der Gestirne, verfaulter Erddämpfen: und dergleichen Ursachen mehr, sondern auch durch unordentliches Leben, unmässiges Essen und Trinken zu entspringen pflegt: dessefwegen soll man sich, soviel immer möglich, von Geniessung der Erbsen, Erdäpfeln, und dergleichen schäumichten Gartenfrüchten, ge- räuchcherten und weichen Fischen, alten Eyern, schimmlichen Brode, Ruben, wurmigen Kässe und Milchspeisen enthalten. 8. Die Hausväter sollen denen Ihrigen, meistens Bedienten, aufs schärfste anbefehlen, dass sie Blut, Ingeweid, Beiner vom Yiehe, s. v. Harn, tode Hunde, Katzen, Hüner, und dergleichen Unflat, auf öffentliche Gassen nicht schütten sollen; weil durch dergleichen Gestank die Pest einen Zugang bekommet. Die LTebertreter sollen mit Geld abgestrafet, oder andern zum Spott und Abscheue, in den eisernen Käfig ein- gesperret; die diessfalls saumseeligen Hausväter aber mit einer Geldstrafe, welche hernach zu der Armen Nothdurft gewidmet seyn soll, gestrafet werden. 4. Dergleichen Unflätereyen, darvon insgemein zu reden, sollen an entfernete Orte zusammen getragen, oder vergraben ; und wo etwas von einem sumpfichten Orte ist, mit starken Pfeilern vermachet werden. Vor allen Dingen aber soll man sehen, dass alle Häuser, Gemache, Küchen, Ställe, ja so gar s. v. die heimlichen Abtritte, rein und sauber gehalten, und aller Unflat an die gehörigen Orte ausgeführet werden. 5. Die Hunde, Katzen, und dergleichen unnütze Thiere, sollen aus denen Städten und Häusern verjagt, wie auch imgleichen die Enten, Schweine, und dergleichen unreines Vieh nicht mehr behalten werden; man soll auch die öffentlichen Wasserausgüsse, und was dem anhängig ist, meiden. 6. Ein jedweder Hausvater soll zu Vorbiegung der Gefahr, wegen Ungewissheit der Zufuhren zur Zeit der Pest, zu seiner Hausnothdurft, sich mit denen Nothwendigkeiten an Getreid,