Purjesz Ignác dr.: Adatok a Szent-Rókus Közkórház alapitásához (Budapest, 1896)
9 Sinnes, und der wahren Christ- und Nächstenliebe, welche nicht neidet, nicht arget, und nicht erbittert, sondern durch den Geist Gottes willig dienet. Sie haben also die Allmosengaben in Gottes und der leidenden Menschheit Namen ohne Ungestümm zu bitten. Im Abweisungsfalle geduldig abzutretten, und niemand diesfalls zudringlich zu bereden. Endlichen diesen Liebesdienst, so lediglich einige Jahre bis zur Sicherstellung des neuen Instituts fortdauern dürfte, mit aller Sanftmuth und Redlichkeit zu verrichten. Da aber in Anbetracht dieser allgemeinen Sammlung noch andere Rücksichten eintretten, so wird hiemit zur Richtschnur bestimmet: Dass die hohen Herrschafften und anderweite vornehme Insassen, oder Hauseigentümer dieser Königl. Freystadt Pest, von der diesfälligen wöchentlichen Sammlung ausgenommen sind, wohl aber geziemend gebetten werden, ihre Freygebigkeit in Rücksicht der Dienerschaft, so einstens in diese Anstalt gewiesen werden wollte, nicht zu entziehen, und allenfalls ihre jährlichen, halb- oder vierteljährigen milden Gaben, nach hohen Gefallen, unbeschwert bey dem städtischen Vormunderamte ansagen zu lassen, um sonach, um die diesfälligen Beyträge zeitweise bitten zu können, wenn solche nicht etwann unmittelbar an das städtische Vormunderamt abgereicht werden wollten. Dass im Fall, wo einige wohlhabende Hauseinwohner sich zur wöchentlichen Sammlung nicht verstehen wollten, denen, und solchen unbenommen seye, die Subscription fürzuwählen, mit dem jedoch, dass sie das Bestimmte ihren Hauseigentümern ansagen, und in gehöriger Zeit gefällig abstatten wollen. Dass die Hauseigenthümer, welche mehr Häuser haben, nach der Anzahl derselben, mit eben so viel Sammlungsbögen zu versehen seyn, übrigens aber es an ihnen beruhe zu bestimmen, wem sie ausser dem Hause, wo ihre eigene Wohnung ist, in den übrigen das Sammlungsgeschäft anvertrauen zu können erachten, damit diese als Stellver-