Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)
Igazgatás- és müvelődéstörténelmi vázlat
volkswirtschaftlicher und politisch-sozialer Beziehung — vereint mit der Wahrung der eigenen Interessen — den Nachbar- und Fremdländern „Schutz zu leisten“ hat. Von diesen beiden Hauptgesichtspunkten ausgehend — soll „das internationale Sanitätswesen Ungarns“ in Folgendem einige Beleuchtung erhalten: I. Schutz des Laudes nach Innen — durch A) die Hafen des Littorales, B) die Sperr-Linien der Fluss- und Landgrenzen. II. Schutzleistuug den Nachbar- und Fremdländern — vereiut mit Wahrung des eigenen Wohls; hieher mögen gereiht sein : 1) die eigentümliche contagiose Krankheit im ungarischen Littorale: Scer- 1 i e v o. 2) Wohlthätigkeits-Anstalten und deren Stiftungen in- und ausserhalb des Landes. 3) Pharmacopoea und Arzneitaxe. 4) Einbringung und Leistung der Kranken-Verpflegs-Kosten. 5) Vorbeugung des Einbruches der Wanderheuschrecke und deren Vertilgung nach erfolgtem Einbrüche. Erforschung und Vertilgung der Brut der kolumbatscher Mücke. 6) Feststellung des Ein- und Auswanderungsrechtes, wie auch der DomizilU rung und Ausübung der Kunst für den gesammten Medicinal-Stand. — Möglichste Uebereinstimmung der Studien-Norm in den medizinisch-pharma- ceutischen Wissenschaften an den Universitäten der Monarchie. — 7) Hausirhandel mit Medicamenten. 8) Erzeugung inländischer Arzneistoffe und Handel mit denselben. 9) die Mineralwasser Ungarns: deren Gebrauch in den Curanstal- ten des Landes von Kranken aus fremden Staaten — und Versendung der inländischen Mineralwasser in diese Staaten. 10) Grenz-Absperrungen wegen Viehseuchen. 11) Maut- und Handelsrücksichten: a) bezüglich gefahrbringender oder gemeinschädlicher Waaren sowohl was deren Transport, wie auch ihre weitere Verwendung anbelangt. b) Handel mit Theilen von seuchebehafteten Thieren, welche den kontagiö- sen Krankheitsstoff noch an sich haften haben. 12) Vorsichten gegen die Verbreitung des Cretinismus im Lande nächst der Grenze von Steiermark. 13) Ueberfiihrung der Tod ten über die Grenze des Landes. 14) Aerztliche Visitation fremdländischer Militär-Pflichtigen — und Convention wegen Austausches der Deserteurs und Gefangenen in linea medica. 15) Medizinisch-gerichtliche Untersuchungen und Gutachten für Gerichte der Provinzen der Monarchie oder des Auslandes. 16) Medizinische Prüfungen und Gutachten „über Erzeugnisse“ bei Priviligien- Ertheilung für dieselben, — und über solche vom Auslande schon privile- girten und im Handel befindlichen Dinge. Schlusswort.