Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)
II. Védelem nyujtás a szomszéd- és külországoknak, saját jólétünk biztositásával
26 dass die Bereitung der Arzneien d. i. das Ap o t li ekeinvese u selbst noch innerhalb der Klostermauern schon auf die L a i e n überging, — denn : im J. 1273 wurde in den „Actis Capituli generalis Ordinis Praedicatorum (Dominikaner) P e s t i n i celebrati“ bestimmt: dass die Ordensbrüder Aich y m i o weder lernen, noch lehren, noch arbeiten, noch dergleichen Schriften besitzen dürfen; im J. 1294—1303 verschärfte Papst Bonifacius VIII das schon von Honorius gegebene Gebot: dass die Doctores und Magistri weder Physic lehren, noch ausüben dürfen. Can. III. Tit. XXIV. Cap. I. II.; im J. 1316—1334 ist von Papst Johannes XXII allen Geistlichen das Interdict wegen A1 c h y m i e ausgesprochen worden. Decretorum Lib. V. Diese Klöster und Hospitäler waren demnach zugleich auch die ersten U n - t e r r i c h t s s t ä 11 e n der Che m i e d. i. der P h a r m a c i e. — Wie — von da aus sich allmählich die Civil-Apotheken entwickelt haben? — ist im Dunkel gehüllt; — dafür aber ist nach den bisher bekannten geschichtlichen Daten ausser Zweifel: dass schon im 4. J a h r h u n d e r t jedes Kloster eine Apotheke hatte; es ist demnach kaum anzunehmen: dass die ä r t z 1 i c h e n Benedictiner zu P é c s v á r a d und in ihren andern Hospitälern sich mit einer solchen und zwar „öffentlichen Apotheke“ nicht allmälich versehen haben sollten *). (Codex Tom. I. pag. 4. Nr. 8.) Rückblickend auf diese K1 o s t e r - Ap o t h e k e n in der Zeit der ersten staatlichen Entwicklung des Landes — ist es allerdings höchst denkwürdig: dass Ungarn, dessen Nation in die Reihe der civilisirten Völker Europas als „die jüngste“ eingetreten war, — dennoch hinsichtlich des Bestandes der „Civil-Apotheken“ mit England in gleicher Reihe steht. — Nach den bisher bekannten Ueberlieferungen soll in Europa zu London im J. 1345 von allen die erste, dann im J. 1404 in Nürnberg, und im J. 1409 in Leipzig eine Civil-Apotheke errichtet worden sein. — Nun ist aber auf Grund des „Ofner Stadtrechtes“, welches vom J. 1242—1421 verfasst und zusammengestellt wurde — nach §. 102 und §. 154 ausser allen Zweifel: dass in der Fest u n g O f e n von daselbst bestehenden Apotheken und von den, für dieselben vorgezeichneten Verbal t u ngs mass regei n ausdrücklich die Rede ist. Wenn daher mit allem Rechte angenommen werden darf: dass diese Apotheken nicht erst zur Zeit der Schlussfertigung der Urkunde, sondern (mit Hinblick auf die obbemeldeten Jahre 1404 und 1409) gewiss viel früher, als beziehungsweise vor 17 oder 12 Jahren schon bestanden haben mussten: so ergibt sich hieraus, dass 0 fen viel eher als Nürnberg und Leipzig und annähernd zu London „mit Civil-Apotheken“ versehen war, welche sich mit dem Entstehen des "') Einen unwiderleglichen Beweis hiefiir liefert der , von dein k. ung. Statthaltereirath am 2. Mai 1747 angeordnete ä m 11 i c h e Ausweis sämmtlicher i in Lande bestehenden Apotheke n. — Zufolge dieser Anordnung wurden im (tanzen 48 Apotheken einberichtet, von welchen noch dazumal — mehre den PP. Jesuiten,— eine in Fünfkirchen den PP. Franciscanern, -eine in M o ó r , Stuhlweissenburger Komitat, den PP. Capuzinern gehörte ; die anderen waren Civil-Apotheken — und eine in Eisens tadt war des Fürsten Eszterházy. # . Bemerkenswerth ist: dass von der obbemeldelen Gesammtzahl in Neutraer K omi- t a t allein 7 Apotheken w aren ; wohingegen m ehre Komitate gar keine hatten. (Codex Tom. II. pag. 222. Nr. 336.) 4