Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)

II. Védelem nyujtás a szomszéd- és külországoknak, saját jólétünk biztositásával

18 Dieser letztere Umstand musste sich nach der Befreiung des Landes von derTiirkenherrschaft — bei dem Mangel einer eigenen centralen Landes-Verwaltung — natürlicherweise noch mehr entwickeln. Mit-— und nach der Herstellung des Postliminiums wurde zwar die Ver­waltung der politischen Angelegenheiten des Landes durch den, mit Landesgesetz-Artikel 97 v.J. 1723 errichteten „königlichen ungarischen Statthalterei-Rath“ im Lande neu eingeleitet , gere­gelt, begründet; aber dennoch blieben viele „rein ungarische Administrations- Gegenstände“ der einheitlich-monarchischen Leitung über­antwortet. — Abgesehen von allen übrigen Agenden der politischen Verwal­tungssphäre — soll und kann hier — nur von den Angelegenheiten „d e s öffentlichen Sanitätswesens“ die Rede sein und zwar nur inso­fern, als dasselbe „internationale Beziehungen“ bedingt — oder auf solchen beruht. Diese Beziehungen sind aber für Ungarn von zweifacher Art: Ungarn „als Sonderhálfte der Monarchie“ — und Ungarn „als selbst­ständiger Staat.“ — ln ersterer Eigenschaft hat es bestimmte Sanitäts-Rücksichten gegenüber den übrigen Provinzen der Monarchie d. i. der anderen Reichs­hälfte ; in letzterer Eigenschaft gegenüber den übrigen Staaten des Continents und Trans-Oceans. Die — die politische Landes-Verwaltung und die staats­rechtliche Geltung Ungarns ergänzenden Agenden „des interna­tionalen Sanitätswesens“ — sind — ob sie sich nur auf eine oder beide Rücksichten beziehen — folgende: 1) Die eigenthümliche contagiose Krankheit des ungarischen Littorales „Scerlievo“. Das Wohl der eigenen Landesbewohner, wie auch der, von der Regie­rung Ungarns zu fordernde Schutz der angrenzenden und vom ungari­schen Littorale aus angesteckten österreichischen Provinzen Istrien, Krain — erheischt: dass die, mit Beginn des jetzigen Jahrhunderts entstandene contagiose Krankheit Scerlievo endlich mit Hilfe sani- täts-polizeilicher Massregeln und des, zur Heilung der Kranken, bestimmten Spitals in Porto-Rée — gänzlich ausgerottet werden möge. Entwicklung der diesbezüglichen Verwaltung. Ein ganz unbekannter syphilitischer Hautausschlag, welcher im Distrikt Buccari u. z. im Dorfe Scherlievo im J. 1790beginnend — sich bis zum J. 1800 schon auch auf Kroatien in das Dominium Grobnyk ausge­dehnt und im Ganzen 3600 Personen ergriffen hatte — war im J. 1801 (bis wohin die Zahl der, im Fiumaner Kreis von Dorf zu Dorf sich mehrenden Ange­steckten bei einer Bevölkerung v. 39,000 auf 13,000 gestiegen war) in einem zu Fiume errichteten Spital der ärztlichen Untersuchung und Be­handlung unterzogen worden. 3 \

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