Győry, Tiberius von dr.: Semmelweis' gesammelte Werke (Jena, 1905)

Semmelweis' Abhandlungen und Werk über das Kindbettfieber

72 Semmelweis’ Abhandlungen und Werk über das Kindbettfieber. sectionen oder -Verletzungen zuziehen und woran auch sie sterben können. — Das Kindbettfieber ist zwar übertragbar, aber es ist keine contagiöse Krankheit; denn unter einer contagiösen Krankheit versteht man eine solche, die den Stoff, wodurch sie fortgepflanzt wird, selbst erzeugt und die immer wieder nur durch denselben her vor gebracht werden kann. Das Kindbettfieber aber ist von einer Wöchnerin auf die andere nur dann übertragbar, wenn ein zersetzter Stoff von der einen auf die andere übertragen werden kann. Die Mehrzahl der Kindbettfieberiälle spielt sich ohne Er­zeugung eines solchen Stoffes ab, nämlich wenn die Kranken nur an Gebärmutter- oder Bauchfellentzündung erkranken und das Leiden sich nicht mit eitrigen Exsudaten und septischer Endometritis ver­bündet. Aus diesem Grunde ist es auch während Lebzeiten der Patientin nicht fähig, die gleiche Krankheit bei einer anderen Wöch­nerin zu erzeugen, während wenn jene gestorben und ihr Körper in Fäulniss übergegangen ist, dessen zersetzte Theile gerade so und nicht auf andere Weise Kindbettfieber hervorrufen, wie die zersetzten Theile eines an jeder beliebigen anderen Krankheit verstorbenen In­dividuums, mag es ein Mann oder ein Weib gewesen sein. Wenn ferner das Kindbettfieber contagiös wäre, dann hätte auch die kleinere Zahl von Fällen, in denen es auf der zweiten Abtheilung der Wiener Gebärklinik auftrat, zu seiner allgemeinen Verbreitung genügt, — Dafür spricht auch der Umstand, dass man die Chlor­waschungen nicht nach jeder Untersuchung wiederholen musste; es ge­nügte dies einmal zu thun, als man eben zur Untersuchung schritt; aus­genommen den Fall, dass inzwischen der untersuchende Finger wieder mit einem zersetzten thierisch-organischen Stoffe in Berührung kommt, wie solches bei der erwähnten, an Krebs leidenden Wöchnerin geschah. Nach meiner Uebersiedelung nach Pest wurde ich Vorstand von zwei Gebäranstalten, in denen das Kindbettfieber ununterbrochen herrschte, nämlich von der Gebäranstalt des St. Rochusspitals, sowie der Königl. Universität. — Einiges muss hier über die Verhältnisse der Gebäranstalt im St. Rochusspital erwähnt werden. Die Zahl der Geburten beläuft sich im Jahre auf 200. Diese Geburten kamen nicht ebenmässig auf das Jahr vertheilt vor, sondern concentrirten sich auf die Dauer der Ferien; denn während der Dauer des Schul­jahres durften keine Schwangeren von aussen her auf ge­nommen werden, damit der Königl. Universität das Unterrichts­material nicht entzogen werde. So wurden während des Studienjahres nur die im Spitale wegen anderen Krankheiten behandelten Schwangeren, wenn sich während ihrer Behandlung die Geburt einstellte, auf die Gebärabtheilung hinübergebracht, wo sie dann niederkamen. — Diese Abtheilung war keine Lehranstalt, trotzdem litten, als ich sie zum erstenmal im November 1850 betrat, wo sie nur 6 Wöchnerinnen enthielt, diese sämmtlich an hochgradigem Kindbettfieber. — Im Mai 1851 übernahm ich die ärztliche Leitung dieser Abtheilung und be­hielt sie bis zum Juni 1857. Während dieser Zeit kamen 1000 Ge­burten vor; am Kindbettfieber starben 8 der Wöchnerinnen. Die epidemieartige Sterblichkeit im November 1850 veranlasste viele hiesige Aerzte zu der Meinungsäusserung, dass die unreinen Unter­suchungsfinger der Schüler in Wien kaum die Ursache der Kindbett­fieberepidemien sein können, da ja das St. Rochusspital keine l nterrichts-

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