Győry, Tiberius von dr.: Semmelweis' gesammelte Werke (Jena, 1905)

Semmelweis' Abhandlungen und Werk über das Kindbettfieber

Die Geburtshilfe ist derjenige Zweig der Medicin, welcher die höchste Aufgabe derselben, nämlich Bettung des bedrohten mensch­lichen Lebens, in zahlreichen Fällen am augenscheinlichsten löst. Unter vielen Fällen wollen wir nur die Querlage des reifen Kindes anführen. Mutter und Kind sind einem sicheren Tode verfallen, wenn die Geburt der Natur überlassen bleibt, während die rechtzeitig hilfeleistende Hand des Geburtshelfers durch beinahe schmerzlose, kaum einige Minuten in Anspruch nehmende Handgriffe beide rettet. Diesen Vorzug der Geburtshilfe, mit welchem ich schon in den theoretischen Vorlesungen dieses Faches bekannt gemacht wurde, fand ich zwar allerdings vollkommen bestätiget, als ich Gelegenheit hatte, im grossen Wiener Gebärhause die Geburtshilfe auch von ihrer praktischen Seite kennen zu lernen. Aber leider sah ich, dass die Anzahl von Fällen, in welchen der Geburtshelfer so segensreich wirken kann, verschwindend klein sei im Vergleiche mit der grossen Anzahl von Opfern, denen er nur eine erfolglose Hilfe bringen kann. Diese Schattenseite der Geburtshilfe ist das Kindbettfieber. Zehn, fünfzehn Wendungen sah ich im Jahre mit Rettung der Mutter und des Kindes vollführen, aber viele hundert von Wöchnerinnen sah ich erfolglos am Kindbettfieber behandeln. Aber nicht allein die Therapie fand ich erfolglos, auch die Aetiologie zeigte sich mir mangelhaft, indem ich das aetiologische Moment für das Kindbettfieber, an welchem ich so viele hundert Wöchnerinnen erfolglos behandeln sah. in der bisher gütigen Aetiologie des Kindbettfiebers nicht finden konnte. Das grosse Wiener Gratis-Gebärhaus ist in zwei Abtheilungen getrennt, wovon die eine die erste heisst, die andere heisst die zweite. Durch eine allerhöchste Entschliessung vom 10. October 1840, Studien- Hofcommissionsdecret vom 17. October 1840, Z. 65666, Regierungs­verordnung vom 27. October 1840, Z. 61015, wurden sämmtliche Schüler der ersten Abtheilung und sämmtliche Schülerinnen der zweiten Abtheilung behufs des geburtshilflichen Unterrichtes zuge­wiesen. Vor dieser Zeit wurden Geburtshelfer und Hebammen an beiden Abtheilungen in gleicher Anzahl unterrichtet. Die Aufnahme der ankommen den Schwängern, Kreissenden und Wöchnerinnen ist folgender Weise geregelt: Sfontag Nachmittags vier Uhr beginnt die Aufnahme auf der ersten Abtheilung und dauert bis Dinstag Nach­mittags vier Uhr; Dinstag Nachmittags vier Uhr beginnt die Auf­nahme auf der zweiten Abtheilung und dauert bis Mittwoch Nach­mittags vier Uhr. Mittwoch Nachmittags vier Uhr geht die Auf­nahme wieder auf die erste Abtheilung über und dauert bis Donnerstag 7*

Next

/
Thumbnails
Contents