Papers and Documents relating to the Foreign Relations of Hungary, Volume 1, 1919–1920 (Budapest, 1939)

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IO 1919 ungarischen Truppen „deren Chauvinismus" und „Gewalt­tätigkeit" bekannt sei, die deutsche Bevölkerung der westungari­schen Komitate, „dem Schrecken und Verderben" aussetzen würde. Die ungarische Regierung sieht sich gezwungen, gegen diese Voraussetzung auf das Entschiedenste zu prote­stieren und sieht in dem Schritte der deutsch-österreichischen Regierung eine ernste Gefährdung der seitens der neuen unga­rischen Regierung und der gesamten Bevölkerung Ungarns angestrebten freundnachbarlichen Beziehungen zu Deutsch­Österreich. Die deutschsprechende Bevölkerung Ungarns, die Fleisch von unserem Fleische, Blut von unserem Blute ist, wird erst unter dem Schutze der hiezu entsendeten nationalen Truppen von den Schrecken des Bolschevismus endgültig befreit werden und sich sodann von den blutenden Wunden, die die tragischen Ereignisse der letzten Jahre am Körper des Landes geschlagen haben, gleich den anderen Völkern Ungarns stufen­weise erholen und einer gewiss besseren Zukunft entgegen­gehen können. Die tendenziöse Behauptung, die ungarischen Truppen würden die deutsche Bevölkerung misshandeln, muss daher nicht nur aus diesen Gründen auf das Entschiedenste geleugnet werden, sondern auch infolge des Umstandes, dass es sich im gegenwärtigen Falle zumeist um Offiziersformationen handelt, deren unzweifelhaft tadellose Disziplin und hoher moralischer Wert die Möglichkeit jedes Übergriffes ausschliesst. Was nun die Zugehörigkeit der von deutschsprechender Bevölkerung bewohnten Gebiete Westungarns betrifft, so würde sich die ungarische Regierung einzig und allein vor einem unabänderlichen Beschlüsse der Versailler Friedens­konferenz beugen müssen, während jede einer derartigen Ent­schliessung vorgreifende gewaltsame Besetzung dieser Gebiete unsererseits einen bewaffneten Widerstand zur Folge haben müsste. Auch steht der eingangserwähnte Schritt der deutsch­österreichischen Regierung mit ihrer bisherigen Haltung in dieser Frage in auffallendem Widerspruch, da sie bisher den Standpunkt vertreten hat, dass die Entscheidung über das Schicksal dieser Gebiete von unbeeinflusster Volksabstimmung abhängig zu machen sei. Die ungarische Regierung muss schliesslich auf den pein­lichsten Eindruck hinweisen, den das Bekanntwerden des

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