Külügyi Szemle - A Teleki László Intézet Külpolitikai Tanulmányok Központja folyóirata - 2003 (2. évfolyam)

2003 / 3. szám - EURÓPA - Sáfi Csaba: Néhány szó az Oroszországi Föderáció külföldön (határon túl) élő honfitársakkal kapcsolatos állami politikájáról szóló szövetségi törvényéről

Résumé dischen Konfrontationen. In Bezug sowohl auf die jenseits der Landesgrenze lebenden ungarischen, als auch auf die russischen nationalen Gemeinschaften kann nämlich ge­sagt werden, dass in beiden Fällen die emotionalen und rationalen Argumente zu­gleich gegeneinander prallen, in welchem Zusamménprall mit historischen, häufig so­gar einseitig interpretierten Argumenten untermauerte Gesichtspunkte und Meinun­gen miteinander konfrontiert werden. In diesem Sinne kann es sich lohnen, sich anzu­schauen, dass Russland als Mutterland mit der größten, jenseits der Grenzen des Lan­des geratenen nationalen Minderheit, mit Hilfe welcher Rechtsnorm seinen eigenen, jenseits der Landesgrenzen lebenden Landsleuten helfen und sie unterstützen will. Der Geist des Gesetzes widerspiegelt getreu die Ratlosigkeit im Zusammenhang mit den Landsleuten. Wurde doch Russland so unerwartet als Folge des Zerfalls der Sowjetunion vom Problem der mehreren zehn Millionen Landsleute, die jenseits der Landesgrenzen geraten sind, ereilt, dass man nicht einmal auf theoretischer Grundlage in Bezug auf den Umgang mit dem Fragenkomplex einen einheitlichen Standpunkt herausgestalten konnte. Auf einmal prallten innerhalb und außerhalb der Landes gren­zen die emotionalen und nationalen Argumente gegeneinander, was lange Zeit hin­durch die Ausarbeitung einer offiziellen Konzeption erschwerte. Die Herausgestaltung des einheitlichen Auftretens wurde auch durch den Machtkampf zwischen der Exeku­tive und der Legislative erschwert: die Auffassung der mehr oder weniger pragmati­schen Regierungen stand der Auffassung der Duma mit nationalistischen Mehrheit, der Auffassung von der zerstückelten, dennoch aber einheitlich gebliebenen Nation gegenüber. Wenn man den Wortlaut des Gesetzes liest, ist aus dem Zusammenprall letztere Auffassung siegreich hervorgegangen. Vergebens widerspiegelt der verab­schiedete Gesetzestext in vielen Fällen eine gute Absicht, wenn dieser - wenn auch verhüllt - von vielen aus den Reihen der russischen Nationalisten als erster Schritt des Versuchs zur Wiederherstellung der Sowjetunion aufgefasst wird. Zwar scheint dieser Versuch aber, wenn man die Realität sowohl in Russland als auch in den Nachfol­gestaaten kennt, nur ein fern gelegener Wunschtraum zu sein. Zur gleichen Zeit konn­te aber dieser Wunschtraum auch mitgespielt haben, dass kein einziger Nachfolgestaat so energisch gegen das Gesetz und seine Verfügungen aufgetreten ist, wie dies von einigen Nachbarländern Ungarns gemacht wurde und auch heute gemacht wird. Das geschah dennoch so, obzwar in der Rechtsnorm gesondem solche empfindliche Themen erwähnt werden, wie die nationale-kulturelle Autonomie und der Ausweis, der die Zugehörigkeit zur Gruppe der Landsleute ausdrückt. Zugleich wurde vom Gesetzgeber - im Widerspruch z. B. zum ungarischen Vergünstigungsgesetz -, die Gültigkeit des Gesetzes nicht nur auf die Landsleute in den Nachfolgestaaten, sondern auf die Landsleute überall auf der Welt ausgedehnt. Mit diesem Schritt kam man einerseits den Angriffen auf die Wiederherstellung des Reiches zuvor, andererseits versuchte man in einem Gesetz den Fragenkomplex der bei den verschiedenen 28 Külügyi Szemle

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