Külügyi Közlöny 9. 1929

4. Ghaussures. Cuir blanc, sans ornement, avec bas blancs; ou bien cuir verni noir comtne pour 1' uniforme de gala. 5. Gants. En peau blanche. 6. Sabre. Comme pour l'uniforme de gala, mais avec baudrier blanc. Kgl. ung. Ministerium des Äussern ZI. 7280/1—1929. Verordnung bezüglich Regelung der Gala­uniformen der kön. ung. Honorar­Konsularbeamten. Internationalem Gebrauche entsprechend, ermächtige ich hiemit die kön. ung. Honorar­Konsularbeamten bei feierlichen, offiziellen und festlichen Gelegenheiten zum Tragen der unten­stehend beschriebenen Galauniformen. I. Die Galauniform. 1. Der Galarock. Der Galarock ist aus dunkelgrünem (so­genanntem staatsgrünem) Tuch verfertigt. Sein Schnitt entspricht der internationalen Form, mit Stehkragen, an der unteren rückwärtigen Falte mit je einem geraden Besatz und an der Taille mit zwei doppelt abgerundeten Taschen­klappen. Die Aufschläge am Kragen und an den Ärmeln sind aus weichselrotem Samt. Der Rock wird vorne an der Brust mit 9 großen, goldenen, das Nationalwappen mit der Krone aufweisenden Knöpfen zugeknöpft (siehe Fig. 5/a), von welchen überdies rückwärts am Taillenschluß noch zwei angebracht sind. Der Rock ist mit Goldstickerei verziert, welche am Kragen, an den Armelaufschlägen und an den Taschenklappen je nach dem Range und gemäß der Figuren 1 und 2 verschieden ist. Der Galarock der Honorar-Konsuln ist an der Brust mit einer Goldstickerei, gemäß Fig. 1, geschmückt. Der Galarock ist gewöhnlich geschlossen zu tragen, mit einem, bei den militärischen Uniformen gebräuchlichen, gestärkten, weißen Stehkragen, welcher durch ein schwarzes Band halb verdeckt ist. Gemäß dem lokalen Brauche kann der Rock auch offen getragen werden, in diesem Falle jedoch mit Weste, weißem Steh­kragen und einer weißen, in Maschenform geknüpften Halsbinde. 7. Manteau. En drap blanc, avec col de velours noir. La coupe présente trois quarts de cercle, descendant plus bas que les genoux. Sept grands boutons armories ferment le manteau. III. Deuil. Pendant le deuil, un brassard noir est ä porter sur le gauche, avec des gants blancs. Budapest, le 18 juillet 1929. Walko m. p. 2. Die Weste. Diese ist aus einem dem Rock entsprechen­den Tuche verfertigt, oder aus weißem Kaschmir, mit vier kleinen, das Nationalwappen mit der Krone aufweisenden Goldknöpfen. (Siehe Fig. 5/b.) 3. Das Beinkleid. Dasselbe ist aus dem nämlichen Tuche erzeugt als der Galarock. Entlang der Seiten­naht befinden sich Goldborten, gemäß bei­liegenden Figuren, welche für die einzelnen Rangstufen verschieden sind. Das Beinkleid der Honorar-Vizekonsuln weist eine 7 cm breite Goldborte auf ; die Konsuln tragen zwei, die Generalkonsuln drei dieser Goldborten. (Siehe Fig. 4/a, b, c.) 4. Der Hut. Der Hut ist aus schwarzem Seidenfilz und weist die Form des sogenannten „Zweispitzes" auf. (Siehe Fig. 7). Er besteht aus einer runden Kopfform mit beiderseitig aufgeschlage­nen Krempen. Die Höhe der Kopfform ist im Durchschnitt 11 cm; die aufgeschlagene Krempe auf der rechten Seite ist 14'5 cm hoch, wäh­rend die linke 16 cm Höhe aufweist. An den beiden nicht aufgeschlagenen, etwas aufgeboge­nen Enden weist der Hut eine Breite von 6'7 cm auf. Die Krempe des Hutes der Honorar-Generalkonsuln und Konsuln ist gemäß beiliegender Zeichnung mit Gold­stickerei verziert. (Siehe Fig. 7/a und b.) Die Honorar-Vizekonsuln und andere Honorar­Konsularbeamten haben die Hutkrempe blos mit einem 3'5 cm breiten, schwarzen Moirée­bande verziert, in einer Weise, daß 3 cm dieses Bandes an der äußeren Fläche der Krempe sichtbar sind. (Siehe Fig. 7/c.). In der Mitte der rechten aufgeschlagenen Hutkrempe befindet sich eine Kokarde in den National färben, in einer Weise angeordnet, daß die rote Farbe an dem Rande und die grüne Farbe in der Mitte sichtbar ist.

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