Magyar Külpolitikai Évkönyv, 2000
Regierungserlass über die Ausführung des Beschlusses des Sicherheitsrates der UNO bezogen auf Eritrea und Etiopien (118/2000./VII.7./Korm.) 277 Regierungsbeschluss über die Annahme und Ausrufung der, durch die Republik Ungarn und zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinden angenommenen Assoziationsrätigen Beschluss über die Annahme der Bedingungen der gemeinsamen Teilnahme an den Ausbildungen und Fachausbildungsprogrammen (2157/2000./VII. 11 ./Korm.) 278 Regierungserlass über die Ratifikation und Verkündigung des zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung der Russischen Föderation unterschriebenen Veterinärwesen-Abkommens (121/2000./VII.1 l./Korm.) 278 Regierungsbeschluss über den Beitrag der Republik Ungarn zum Programm der internationalen Währungsunion (IMF) für die Unterstützung der schwer verschuldeten ärmsten Länder (2158/2000./VII. 11 ./Korm.) 279 Regierungsbeschluss über die Ratifikation des unterschriebenen Abschlussprotokolls und Modifizierungen betreffend der gemeinsamen Kontrolle der Ungarisch-Kroatischen Staatsgrenze und der Renovierung der Grenzzeichen (2160/2000./VII ./Korm.) 279 Regierungsbeschluss über die Ratifikation und Verkündigung des zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung der Republik Slowakei unterschriebenen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung der Gleichgültigkeit der Urkunden die, die Bildungsabschlüsse nachweisen (2175/2000./VII.28./Korm.) 280 A ugust Mitteilung des Aussenministeriums über die Drohungen gegen den Generalkonsulat der Republik Ungarn in Kolozsvár 281 Regierungsbeschluss über die Ratifikation des, zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung der Republik Mazedonien unterschriebenen Luftverkehrsabkommens (2183/2000./VIII.23./Korm.) 281 Regierungsbeschluss über die Ratifikation und Verkündiung des, zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung Kuwaits unterschriebenen Abkommens über die Kooperation im Kapf gegen die organisierte Kriminalität (2186/2000./VIII.3 1 ./Korm.) 282 LXII