Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 2. kötet

Függelék - VI. Inhalt der Aktenstücke

616. 30. 10. 1938 Budapest 617. 30. 10. 1938 Budapest 618. 31. 10, 1938 Rom 619. 31. 10. 1938 Budapest 620. 31. 10. 1938 Budapest 621. 2. 11. 1938 Wien 622. 2.11. 1938 Wien 623. 2. 11. 1938 Wien 624. 2. 11. 1938 Wien die Angliederuug deutschsprachiger Gebiete werde Ribbentrop nicht zulassen; der Erwerb der drei Städte im Osten sei wahrschein­lich; die Garantie der neuen tschechoslowakischen Grenze werde nach Beendigung der Besetzung des abgetrennten Gebietes erfolgen. Note der deutschen Regierung an die ungarische Regierung Im Einverständnis mit der italienischen Regierung kommt die deutsche Regierung dem Ersuchen der ungarischen und der tschechslowakischen Regierung um Übernahme des Schiedsgerichts nach. Die ungarische Regierung wird ersucht, bindend zu erklären, daß sie sich dem Schiedsspruch ohne Vorbehalt unterwerfen werde. Die Verhandlungen beginnen am 2. November in Wien. Note der italienischen Regierung an die ungarische Regierung Italien und Deutschland kommen der Bitte der ungarischen und der tschechoslowakischen Regierung nach und übernehmen das Schiedsgericht, mit der Bedingung, daß beide Regierungen sich verpflichten, den Schiedsspruch unverzüglich durchzuführen. Telefonisch übermitteltes Chiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Rom an den Außenminister Ciano teilte mit, Ribbentrop habe endgültig der Übergabe von Kassa, Ungvár und Munkács zugestimmt. Note der tschechoslotvakischen Regierung an die ungarische Regierung Die Note enthält Dokumente und Fotografien zum Beweis dafür, daß die Zwischenfälle in der Karpatoukraine nicht aus inneren Gründen, sondern aus außerhalb des Landes vorbereiteten Hand­lungen resultieren und von der 1. ungarischen Armee hervorgeru­fen worden sind. Die von der ungarischen Regierung beteuerte wohlwollende Haltung werde von den realen Tatsachen Lügen gestraft. Note der tschechoslowakischen Regierung an die ungarische Regierung Am 10. Oktober wurde ein tschechoslowakisches Aufklärungs­flugzeug, das 10 km von der Grenze entfernt ohne jede aggressive Absicht flog und nicht einmal die zur Verteidigung notwendige Munition bei sich führte, von einer ungarischen Maschine, die die Donau überflog, beschossen, der Pilot verletzt und zum Landen gezwungen. Es wird um Untersuchung der Angelegenheit ersucht. DerBeschluß des ersten Wiener Schiedsspruchs Im Namen der deutschen Regierung teilt Ribbentrop, im Namen der italienischen Regierung Ciano der ungarischen und der tsche­choslowakischen Regierung den Beschluß der auf ihr Ersuchen zusammengetretenen Mächte mit. Begleitprotokoll des ersten Wiener Schiedsspruchs Der zu den Verhandlungen gelassene ungarissche Außenminister Kánya und der tschechoslowakische Außenminister Chvalkovsky versichern protokollarisch ihre am 30. Oktober 1938 abgegebene Erklärung, den Beschluß des Schiedsgerichts vorbehaltlos anzu­nehmen. Brief des Außenministers Kánya an den deutschen Außenminister Ribbentrop Der ungarische Außenminister spricht seinen Dank für die Mitwir­kung beim Schiedsspruch der Achsenmächte aus. Brief des Außenministers Kánya an den italienischen Außenminis­ter Ciano Der Außenminister bedankt sich für Ciános Teilnahme am Schieds­gericht und bringt zum Ausdruck, der Wiener Schiedsspruch habe von neuem bestätigt, daß die Achse Berlin —Rom eine sichere Grundlage des Weltfriedens ist. 1028 »

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